Sachverhalt:
In einer öffentlichen Veranstaltung am 26.02.2008 im Rathaus der Gemeinde Gangelt, wurde der Verein Lokale Aktionsgruppe „Der Selfkant“ gegründet und die Vereinssatzung beschlossen.
Nach § 6 der Satzung können bis zu sechs Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger aus jeder der Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht ordentliche Mitglieder werden. Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr in Höhe von 24,00 € wird für diese sechs Mitglieder seitens der Gemeinde übernommen.
Sofern ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 GONW). Die Verteilung der sechs Vertreter der Gemeinde Selfkant bestimmt sich dann nach der Anzahl und dem Verhältnis, der in der Ratssitzung anwesenden Ratsmitglieder.
Beschlussvorschlag:
Die sechs vertretungsberechtigten Mitglieder der Gemeinde Selfkant sind zu benennen.