Betreff
Bestimmung von Mitgliedern in der lokalen Aktionsgruppe "Der Selfkant"
Vorlage
258/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In einer öffentlichen Veranstaltung am 26.02.2008 im Rathaus der Gemeinde Gangelt, wurde der Verein Lokale Aktionsgruppe „Der Selfkant“ gegründet und die Vereinssatzung beschlossen.

 

Nach § 6 der Satzung können bis zu sechs Ratsmitglieder oder sachkundige Bürger aus jeder der Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht ordentliche Mitglieder werden. Der Mitgliedsbeitrag pro Jahr in Höhe von 24,00 € wird für diese sechs Mitglieder seitens der Gemeinde übernommen.

 

Sofern ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande kommt, wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 50 Abs. 3 GONW). Die Verteilung der sechs Vertreter der Gemeinde Selfkant bestimmt sich dann nach der Anzahl und dem Verhältnis, der in der Ratssitzung anwesenden Ratsmitglieder.


Beschlussvorschlag:

 

Die sechs vertretungsberechtigten Mitglieder der Gemeinde Selfkant sind zu benennen.