Sachverhalt:
a) Bei den unten aufgeführten Haushaltsstellen sind aufgrund von über- und außerplanmäßigen Ausgaben unerhebliche Haushaltsüberschreitungen entstanden, die der Gemeindevertretung gem. § 82 Abs. 1 Satz 4 GO NW i. V. m. der Zuständigkeitsordnung zur Kenntnis gebracht werden:
Haushalts- Bezeichnung a) Haushaltsansatz
stelle b) bisher angeordnet
c) Überschreitung
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000.40010 Aufwandsentschädigung für stellvertr. Bür- a) 77.300,00 EUR
germeister und Gemeindevertreter b) 78.498,00 EUR
c) 1.198,00 EUR
Begründung:
Die Entschädigungsverordnung wurde zum 01.07.2007 geändert. Die neuen Sätze der Aufwandsentschädigung für die stellv. Bürgermeister und Fraktionsvorsitzenden führen zu Mehrausgaben, die die ausgewiesene Ansatzüberschreitung verursachen.
000.63800 Repräsentationen, Ehrungen a) 6.000,00 EUR
b) 7.643,97 EUR
c) 1.643,97 EUR
Begründung:
Die steigende Zahl an Goldhochzeiten und Geburtstagen der über 90-jährigen sowie die durch die unterschiedlichen Aktivitäten häufigeren Treffen mit den Nachbarkommunen diesseits und jenseits der Grenze verursachten neben der erforderlichen Neubeschaffung von Präsenten (Wappen und Zinnteller) die zusätzlichen Kosten.
000.63890 Bewerbungskosten für das Leader-Programm a) 6.000,00 EUR
b) 6.378,40 EUR
c) 378,40 EUR
Begründung:
Die Gesamt-Bewerbungskosten beliefen sich auf 19.135,20 EUR (davon 17.850,00 EUR Planungs- und 1.285,20 EUR Koordinations-Kosten). Die Bewerbungskosten gehen zu gleichen Anteilen zu Lasten der Gemeinden Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.
020.54000 Reinigung des Rathausgebäudes a) 15.000,00 EUR
b) 15.062,70 EUR
c) 62,70 EUR
Begründung:
Der in 2006 knapp kalkulierte Haushaltsansatz wurde in 2007 nicht angepasst. Die Reinigungskosten liegen in 2007 nur um 131,22 EUR über die Gesamtkosten des Vorjahres.
020.65510 Prüfungskosten für die überörtliche a) 35.300,00 EUR
Haushalts- und Wirtschaftsprüfung b) 37.755,00 EUR
c) 2.455,00 EUR
Begründung:
Die bereits in 2006 angekündigte Prüfung wurde für 2007 ansatzmäßig lediglich um die Mehrwertsteuer-Erhöhung angepasst. Die tatsächlichen Kosten der Gemeindeprüfungsanstalt NRW setzen sich aus 78 Tagewerke à 455,00 EUR sowie 50 notwendige Anreisen à 45,30 EUR zusammen.
110.65810 Kosten der Ersatzvornahme nach dem OBG a) 1.000,00 EUR
und sonstige Zweckausgaben b) 2.644,81 EUR
c) 1.644,81 EUR
Begründung:
Es handelt sich um die Übernahme von Bestattungskosten für drei Sterbefälle, in denen keine Angehörigen vorhanden/erreichbar waren, sowie um die Kosten für die Ausstellung eines Totenscheins. Dies ist eine Aufgabe der Gemeinde im Rahmen ihrer Verantwortung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
110.66100 Kosten für Schiedsmannslehrgänge a) 300,00 EUR
b) 761,42 EUR
c) 461,42 EUR
Begründung:
Die Teilnahme von drei Personen an mehrtägigen Einführungslehrgängen für Schiedsleute hat die ausgewiesenen Gesamtkosten verursacht.
210.71820 Schulträgerzuschuss Grundschule a) 0,00 EUR
Selfkant II (OGS-Eigenanteil) b) 6.660,00 EUR
c) 6.660,00 EUR
Begründung:
Die Kosten entstanden in 2007 erstmalig, so dass hierzu keine Veranschlagung erfolgte. Ab dem Haushaltsjahr 2008 werden diese Kosten bei der Haushaltsstelle 210.57600 (Übernahme des Kostenbeitrages im Rahmen der Offenen Ganztagsschule) gebucht.
215.63900 Schülerbeförderung Hauptschule a) 90.131,77 EUR
b) 95.023,26 EUR
c) 4.891,49 EUR
Begründung:
Es gingen 13 Abrechnungsmonate für Schülerfahrtkosten zu Lasten des Jahres 2007 (November 2006 bis einschl. November 2007) = Mehrkosten von 8.547,50 EUR. Trotz einer vorgenommenen Soll-Umbuchung (wegen einer höheren Inanspruchnahme aufgrund der Schülerzahlen) konnte der ausgewiesene Überschreitungsbetrag nicht vermieden werden.
Der Ansatz wurde in 2008 der tatsächlichen Kostenentwicklung angepasst.
295.63200 Weiterleitung des Fortbildungsbudgets für a) 2.000,00 EUR
staatliche Lehrkräfte an die Schulen b) 2.400,00 EUR
c) 400,00 EUR
Begründung:
Es handelt sich um die Weiterleitung von Landesmitteln, die bei der Haushaltsstelle 295.16100 in gleicher Höhe vereinnahmt wurden.
460.71800 Zuschüsse an Jugendgruppen a) 750,00 EUR
b) 1.500,00 EUR
c) 750,00 EUR
Begründung:
Aufgrund der Richtlinien hat jede anerkannte Jugendgruppe Anspruch auf einen Zuschuss. In 2007 wurde erstmalig zwei Jugendgruppen, nämlich der Jugendgruppe AREAREA, Tüddern sowie dem Jugendclub Iuventus, Schalbruch ein Zuschuss von jeweils 750,00 EUR gewährt.
550.54000 Stromkosten für Sportanlagen a) 10.000,00 EUR
b) 11.675,96 EUR
c) 1.675,96 EUR
Begründung:
Dem gestiegenen Stromverbrauch wegen verstärkter Nutzung der Sportanlagen stehen Stromkostenerstattungen der Sportvereine in Höhe von 11.365,00 EUR gegenüber (geringer als die Stromkosten-Summe wegen einer Rückzahlung zuviel gezahlter Stromkosten an die Kleinkaliberschießgruppe Tüddern für das Jahr 2006 in Höhe von 414,87 EUR).
550.57000 Kosten der ENECO-Tour a) 0,00 EUR
b) 3.271,04 EUR
c) 3.271,04 EUR
Begründung:
Die außerplanmäßigen Ausgaben wurden in der Hauptsache durch die Anbringung und das Entfernen von Absperrgittern verursacht (2.737,00 EUR).
560.93530 Ausstattung und Einrichtung Turnhalle a) 1.000,00 EUR
Höngen b) 1.856,92 EUR
c) 856,92 EUR
Begründung:
Es handelt sich um Pvc-Belag zum Schutz des Linoleumbodens. Der Ansatz beträgt jährlich pauschal 1.000,00 EUR und blieb in den Vorjahren erspart.
630.95120 Radweg Havert-Schalbruch einschl. a) 0,00 EUR
Grunderwerb b) 6.421,94 EUR
c) 6.421,94 EUR
Begründung:
Während der Herstellung des Radweges im Ortseingangsbereich Schalbruch wurde festgestellt, dass die Deckschicht der Gemeindeverbindungsstraße in einem sehr schlechten Zustand war. Beim Anschneiden der Deckschicht für die neue Bordsteinführung brach die Deckschicht großflächig aus.
Die Zusatzkosten für die Erneuerung der Deckschicht verursachen die ausgewiesenen Mehrausgaben. Für die restlichen Kosten zum Abschluss der Maßnahme standen Haushaltsreste aus Vorjahren zur Verfügung.
720.63830 Kosten für Altpapiersammlungen a) 66.000,00 EUR
b) 66.448,98 EUR
c) 448,98 EUR
und
720.63850 Kosten Verwertung Holzanteil im a) 1.500,00 EUR
Sperrmüll b) 6.896,56 EUR
c) 5.396,56 EUR
Begründung:
Ein gestiegenes Müllaufkommen führt zu den ausgewiesenen Mehrausgaben.
880.93280 Grunderwerbs- und Nebenkosten a) 0,00 EUR
b) 2.526,74 EUR
c) 2.526,74 EUR
Begründung:
Es sind außerplanmäßige Ausgaben für den Gashausanschluss des Bauhofes entstanden.
900.84100 Sonstige Zinsen für zurückzuzahlende Zu- a) 3.000,00 EUR
weisungen, Säumniszuschläge, Stundungs-/ b) 7.467,00 EUR
Verzugszinsen c) 4.467,00 EUR
Begründung:
Nach den Vorschriften des § 233 a AO sind den Gewerbetreibenden für sich aus Abrechnungen für Vorjahre ergebende Gewerbesteuererstattungen Zinsen zu zahlen. Unvorhersehbare Erstattungsbeträge führten zu der Haushaltsüberschreitung in angegebener Höhe.
b) Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NW in Verbindung mit dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.1987 wird beantragt, der Gemeindevertretung zu empfehlen, folgende über- und außerplanmäßigen Haushaltsüberschreitungen erheblichen Umfangs zu beschließen:
Haushalts- Bezeichnung a) Haushaltsansatz
stelle b) bisher angeordnet
c) Überschreitung
d) davon bereits genehmigt
e) noch zu genehmigen
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000.63880 Tourismusförderung - Arbeitsgruppe a) 30.000,00 EUR
„Der Selfkant“ b) 53.492,04 EUR
c) 23.492,04 EUR
Begründung:
Es handelt sich in der Hauptsache um Kosten für die Broschüre (26.803,50 EUR), Radkarten (4.466,00 EUR), Prospektständer (1.079,93 EUR), Internet-Auftritt (7.596,70 EUR) sowie Personalkostenerstattungen (9.164,00 EUR).
Mit der Bewilligung und Auszahlung von Zuwendungsmitteln ist in 2008 zu rechnen.
130.94020 Neubau Feuerwehrgerätehaus Tüddern a) 0,00 EUR
b) 61.213,56 EUR
c) 61.213,56 EUR
d) 43.000,00 EUR
e) 18.213,56 EUR
Begründung:
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 30.08.2007 einer Überschreitung in Höhe von 43.000 EUR zugestimmt. Bei der anschließenden beschlussgemäßen Auftragsvergabe der Lüftungsanlage an die Fa. PlymoVent in Höhe von 13.217,43 EUR wurde die hierdurch erforderliche Überschreitung nicht zur Tagesordnung der Haupt- und Finanzausschusssitzung bzw. der Gemeindevertretung gestellt und demzufolge auch nicht beschlossen.
Die dann noch erforderliche weitere Überschreitung ergibt sich aus verschiedenen kleineren Aufträgen, die zur Inbetriebnahme des Gebäudes zwingend erforderlich waren (Abnahmegebühren, Wasseranschluss etc.).
210.71810 Schulträgerzuschuss Grundschule a) 0,00 EUR
Selfkant I (OGS-Eigenanteil) b) 12.815,00 EUR
c) 12.815,00 EUR
Begründung:
Die Kosten entstanden in 2007 erstmalig, so dass hierzu keine Veranschlagung erfolgte. Ab dem Haushaltsjahr 2008 werden diese Kosten bei der Haushaltsstelle 210.57600 (Übernahme des Kostenbeitrages im Rahmen der Offenen Ganztagsschule) gebucht.
670.57000 Stromkosten Straßenbeleuchtung a) 70.000,00 EUR
b) 93.452,12 EUR
c) 23.452,12 EUR
Begründung:
Die Abrechnung für das Jahr 2006 ergab (wegen allgemeiner Preissteigerungen und Neuanbindung zusätzlicher Straßenlampen) eine Nachzahlung in Höhe von 11.558,95 EUR. Entsprechend angehobene Vorausleistungen für 2007 verursachen die ausgewiesene Ansatzüberschreitung.
720.63800 Gebühren für die Unterhaltung der a) 371.365,04 EUR
Kreismülldeponie b) 396.409,60 EUR
c) 25.044,56 EUR
und
720.63820 Müllabfuhrentgelt für Sondermüll a) 31.000,00 EUR
b) 59.729,54 EUR
c) 28.729,54 EUR
sowie
720.63840 Kosten der Grünabfallentsorgung a) 20.500,00 EUR
b) 69.943,55 EUR
c) 49.443,55 EUR
Begründung:
Gestiegene Abfallmengen verursachen die ausgewiesenen Mehrausgaben.
720.63810 Müllabfuhrentgelt für das Abfuhr- a) 70.000,00 EUR
unternehmen b) 144.799,88 EUR
c) 74.799,88 EUR
Begründung:
Diese Haushaltsstelle beinhaltet u. a. die Kosten für die Biotonne. Diese werden ab dem Jahr 2008 bei einer separaten Haushaltsstelle geführt.
720.89200 Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren a) 159.900,00 EUR
b) 172.473,01 EUR
c) 12.573,01 EUR
Begründung:
Es handelt sich um die Überschussbeträge des Gebührenhaushalts „Abfallbeseitigung“ aus den Jahren 2005 (79.837,48 EUR) und 2006 (92.635,52 EUR). Letzterer war zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht bekannt und musste geschätzt werden, was zu der ausgewiesenen Ansatzüberschreitung führt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt den zu a) genannten unerheblichen Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2007 zu und empfiehlt der Gemeindevertretung, die zu b) genannten erheblichen Überschreitungen zu beschließen.