Betreff
Gewährung von Beihilfen aus dem "Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2008"
Vorlage
246/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäss den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf zwei Haushaltsstellen verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einer Haushaltsstelle eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung bei der anderen Haushaltsstelle ausgeglichen.

 

Da im letzten Haushaltsjahr der Sonderfonds nicht ausgeschöpft wurde, konnten 500 € ins Haushaltsjahr 2008 übertragen werden, somit stehen Mittel in Höhe von 3.000 € aus dem Sonderfonds zur Verteilung zur Verfügung.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2008. Die Vereine wurden im  Amtsblatt der Gemeinde Selfkant am 2. Dezember 2007 und am 23. Dezember 2007 nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds für das Jahr 2008 gestellt. Die Anträge sowie die Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt.

 

 

a)         St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 10. Oktober 2007 beantragte die St. Sebastianus Schützenbruderschaft Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Neuanschaffung einer Hüpfburg. Die Gesamtinvestition beläuft sich auf 5.009,90 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2006.

 

b)         Kulturverein Saeffelen e.V.

Der Kulturverein Saeffelen e.V., der sich aus dem Spielmannszug Saeffelen, dem Musikverein St. Gregorius Saeffelen und der St. Sebastianus Schützenbruderschaft Saeffelen zusammensetzt, hat mit Schreiben vom 26. Oktober 2007 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines neuen Dorfzeltes beantragt. Die Kosten belaufen sich auf 2.737 €. Es erfolgte noch keine Bezuschussung.

 

c)         Karnevalsgesellschaft „De Witsemänn“ Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 10.12.2007 beantragte die Karnevalsgesellschaft „De Witsemänn“ Tüddern die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Komiteejacken und Gardeuniformen zum Gesamtpreis von 2.484,72 €. Es erfolgte bislang noch keine Bezuschussung.

 

 

 

d)         TSV „Rot-Weiß“ Tüddern e.V.

Der TSV „Rot-Weiß“ Tüddern e.V. hat mit Schreiben vom 05.01.2008 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Kostüme für die Showtanzgruppe beantragt. Die Investitionssumme beträgt 3.200 €. Ein Kostenvoranschlag liegt noch nicht vor. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2007.

 

e)         St. Martini Schützenbruderschaft Isenbruch e.V.

Die St. Martini Schützenbruderschaft Isenbruch e.V. beantragte mit Schreiben ohne Datum – hier eingegangen am 08.01.2008 – die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines neuen Schützengewehrs sowie einer neuen Vorführeinrichtung. Die Kosten belaufen sich auf 2.685,82 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2006.

 

f)          TTC Tüddern 1983 e.V.

Mit Schreiben vom 13.01.2008 beantragte der TTC Tüddern 1983 e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Neuanschaffung von 6 TT-Platten zum Gesamtpreis von 3.990 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2001.

 

g)         Schützenbruderschaft St. Joh. von Nepomuk  Havert e.V.

Die St. Joh. von Nepomuk Schützenbruderschaft Havert e.V. hat mit Schreiben ohne Datum – hier eingegangen am 14.01.2008 per E-Mail – die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung einer Inneneinrichtung und Inventar zum Gesamtpreis von 4.000 € beantragt. Kostenvoranschläge liegen noch nicht vor. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2001.

 

h)         V.f.R. Tüddern e.V.

Mit Schreiben vom 14. Januar 2008 beantragt der V.f.R. Tüddern e.V. die Gewährung eines Zuschusses für notwendige Renovierungsarbeiten auf dem Sportgelände sowie zur Neuanlage eines Volleyballfeldes. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 6.855,55 €. Es erfolgte noch keine Bezuschussung.

 

i)          TC Selfkant Westerheide e.V.

Der TC Selfkant Westerheide e.V. beantragte mit Schreiben vom 10.01.2008 – hier eingegangen am 16.01.2008 – den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Beschaffung von Sicherheitseinrichtungen für Lichtmaste sowie zur Instandsetzung der Tennisplätze. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.573,00 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2004.

 

j)          Instrumentalverein Süsterseel e.V.

Mit Schreiben vom 12.01.2008 – hier eingegangen am 16.01.2008 – beantragte der Instrumentalverein Süsterseel die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung neuer Instrumente bzw. Generalüberholungen von Instrumenten. Kostenvoranschläge liegen noch nicht vor. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2003.

 

 

 

 

 

k)         Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Mit Schreiben vom 10.01.2008 – hier eingegangen am 16.01.2008 – und mit Schreiben vom 15.01.2008 – hier eingegangen am 18.01.2008 – beantragt das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von Flöten und einer Lyra zum Gesamtpreis von 1.637,50 €. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2006.

 

 


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung von Beihilfen aus dem „Sonderfonds Vereinsbeihilfen“ für das Jahr 2008 ist nunmehr gemäss 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu entscheiden.

 

Gemäss den Richtlinien werden die Anträge auf Bezuschussung je nach Eingang behandelt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Zuschüsse unter Berücksichtigung  der in den Vorjahren bereits gewährten Beihilfen zu verteilen.

 

Der Ausschuss möge über die Bezuschussung entscheiden.