Betreff
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant gem. § 6 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
240/2008
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17. Dezember 2007 die XIX. Änderung des Flächennutzungsplanes - Tüddern, Süd-Ost – beschlossen.

 

Die Änderung wurde zwischenzeitlich der Bezirksregierung in Köln zur Genehmigung vorgelegt. Bereits im Jahr 2007 wurde die Änderung Nr. XV – Isenbruch West – rechtskräftig.

Gemäß § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches kann die Gemeinde mit dem Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplanes auch bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die durch die Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist.

 

Die seinerzeit in Auftrag gegebene Aktualisierung des FNP der Gemeinde Selfkant in digitaler Form ist nunmehr abgeschlossen.

 

Es bietet sich daher an, eine Neubekanntmachung mit dem  Zweck, dass der Flächennutzungsplan unter Einbeziehung bereits erfahrener Änderung neu festgestellt wird, zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant beschließt, den Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 6 in der Fassung, die er durch die Änderungen XX – Isenbruch, West und XIX Tüddern, Süd-Ost erfahren hat, neu bekannt zu machen.