Betreff
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
Vorlage
206/2016
Aktenzeichen
37 30 00
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Brandschutzbedarfsplan einer Gemeinde (und damit auch seine Fortschreibung) im Sinne des § 3 (3) BHKG – Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz-, enthält Gegenstände, die für die Aufgabenerledigung der Gemeinde grundlegende Bedeutung haben.

 

Der Plan bildet die grundlegende Entscheidung der Gemeinde sowohl über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung im Sinne § 1 (1) BHKG als auch über die zur Erreichung dieser erforderlichen Ressourcen. Er stellt eine wichtige Planungsgrundlage dar für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde. Dabei soll er den Anspruch der Bevölkerung/Öffentlichkeit an die Gemeinde erfüllen helfen, eine leistungsfähige Feuerwehr zur Abwehr der im § 1(1) BHKG bezeichneten Gefahrenpotentiale zu unterhalten (entfaltet insoweit zumindest auch mittelbare Außenwirkung).

 

Der Brandschutzbedarfsplan ist daher insgesamt eine Angelegenheit im Sinne des § 41 (1) Satz 2 Buschstaben a) und f) GO, die der Rat nicht übertragen kann und erfordert daher die Zustimmung des Rates der Gemeinde (Ratsbeschluss notwendig).

 

Der aktuell gültige Brandschutzbedarfsplan wurde in der Sitzung 11.12.2003 beschlossen. Seinerzeit war der Plan noch alle 10 Jahre fortzuschreiben (inzwischen  5 Jahre). Die Fortschreibung dieses Planes erfolgt erst zum jetzigen Zeitpunkt, da die Vorgaben des aktuellen Planes jetzt erst mit dem Bau des Feuerwehrgerätehauses in Havert, das letzte zu erfüllende Inventar aufgrund der Umstrukturierung der Feuerwehr, geschaffen wird. Zudem gab es einen Wechsel in der Wehrführung. Diese hat entsprechende Umstrukturierungen vorgenommen, die erhebliche Auswirkungen auf den Brandschutzbedarfsplan haben.    

 

Der Brandschutzbedarfsplan wird detailliert in der Haupt- und Finanzausschusssitzung durch die Fa. Forplan. Herrn Habeth,  vorgestellt.

 


 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den vorliegend Brandschutzbedarfsplan vom 01.06.2016 zu beschließen.