Betreff
Antrag des Katholischen Kirchengemeindeverbandes "St. Servatius" auf Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel
Vorlage
204/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 5. Mai 2016 beantragt der Katholische Kirchengemeindeverband „St. Servatius“ die Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel. Das Schreiben ist als Anlage beigefügt. Der Katholische Kirchengemeindeverband „St. Servatius“ führt dazu aus, dass im Zuge des Landesförderprogramms für Kinder „Über 3 Jahren“ die Errichtung einer 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel geplant ist, um zusätzlich 22 Kindergartenplätze zu schaffen.

 

Die damit verbundenen An- und Umbauarbeiten würden auch die Infrastruktur der Einrichtung, die in den sechziger Jahren gebaut wurde, deutlich verbessern und sie zu einer modernen, zukunftsfähigen Einrichtung machen.

 

Den Bedarf an zusätzlichen Plätzen sieht der Träger – genauso wie das Jugendamt – durch das neue Wohngebiet in Süsterseel und durch die Betreuung von Flüchtlingskindern begründet.

 

Das Bistum Aachen unterstützt grundsätzlich weder Investitionsmaßnahmen noch übernimmt es zusätzliche Trägeranteile. Um dieses Bauvorhaben überhaupt zu ermöglichen.

 

Zur Problematik der Übernahme des Trägeranteils für die 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel fand am 3. Mai 2016 im Rathaus eine Besprechung mit Vertretern des Kreisjugendamtes statt.

 

Das Kreisjugendamt erläuterte, dass im Gemeindegebiet Selfkant 24 Plätze für Ü3 Kinder (über 3jährige) fehlen würden. Diese Kinder würden  zum Teil durch Überbelegung der  bisherigen Gruppen versorgt bzw. 4 Kinder seien unversorgt. Mit der Schaffung einer 3. Gruppe im Kindergarten Süsterseel, worin 22 Kinder über 3 Jahren betreut würden, könnte dieser Zustand legalisiert werden.

 

Bei Übernahme der nicht gedeckten Kosten der 3. Gruppe würde der zu übernehmende Trägeranteil bei 12 % liegen. Sollte das Kreisjugendamt auf die Gemeinde zukommen und noch eine weitere Gruppe im Kindergarten Schalbruch oder im Kindergarten Wehr fordern, so würde der Trägeranteil bei 21 % liegen.

 

In der Vergangenheit wurden bereits Verträge mit der Kath. Kirchengemeinde Höngen und mit der Kath. Kirchengemeinde Tüddern geschlossen, wonach die Gemeinde Selfkant sich verpflichtet hat, zunächst 12 % aller nach § 19 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz (Kibiz) bewilligten Kindpauschalen bezogen auf die dritte Gruppe zu übernehmen.

 

Der Träger erklärt gegenüber der Gemeinde Selfkant die entsprechende Mittelverwendung und legt diese durch einen Verwendungsnachweis unmittelbar zum Ende des Kindergartenjahres mit Belegen und Aufwendungen dar. Dabei werden alle Personal- und Sachkosten berücksichtigt, die für den Regelbetrieb der drei Gruppen im Gemeindekindergarten entstehen. Diese Kosten werden gedrittelt und hiervon der Trägeranteil in Höhe von 12 % ermittelt.

 

Unberücksichtigt bleiben die Pauschalen für integrativ betreute Kinder, die Kosten für ein Familienzentrum, Verwaltungskostenbeiträge sowie Kosten für die Freistellung der Kindergartenleitung. Im Vertrag Kindergarten Süsterseel sollte darüber hinaus aufgenommen werden, dass die Gemeinde die anteiligen Kreditkosten auch nicht übernimmt.

 

Von Seiten des Kreisjugendamtes wurde weiterhin ausgeführt, dass der 12 %ige Trägeranteil bei ca. 16.000,00 €/pro Kindergartenjahr liegen könnte.

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss berät über den Antrag des Kath. Kirchengemeindeverbandes „St. Servatius“ und unterbreitet der Gemeindevertretung eine Beschlussempfehlung.