Sachverhalt:
Mit Schreiben ohne Datum – hier eingegangen am 26. Juni 2015 – beantragt
der Millener Oldtimer Verein e.V. die Aufnahme in das Vereinsregister der
Gemeinde Selfkant und auf Gewährung einer jährlichen Vereinsbeihilfe. Das
Schreiben ist als Anlage beigefügt.
Der Millener Oldtimer Verein e.V. teilt mit, dass der Verein aus 112
Mitgliedern davon 20 jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren (Stand: 23.02.2016)
besteht.
Gemäß Punkt 1.2 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung
von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind Vereine im Sinne der
Richtlinien alle Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde Selfkant haben,
regelmäßig praktische Vereins- und Jugendarbeit leisten und deren Mitglieder
überwiegend in der Gemeinde Selfkant wohnen. Diese Kriterien treffen auf den
Millener Oldtimer Verein e.V. zu. Bei positiver Auslegung der Richtlinien ist
der Verein gem. 2.6 (sonstige Vereine) förderungsfähig. Die derzeitigen
Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine
und Jugendgruppen sind nochmals als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Förderwürdigkeit des Millener Oldtimer Vereins e.V. wird anerkannt. Dem Verein wird eine jährliche Beihilfe in Höhe von 100,00 € (ohne jugendliche Mitglieder 75,00 €) und für jedes jugendliche Mitglied 10,00 € gewährt.