Betreff
Änderung Nr. 13 a - Tüddern-Nord II - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Vorlage
196/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

A.           Verfahrensstand

 

Die am 28. April 2015 von der Gemeindevertretung beschlossene Änderung Nr. 13 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wurde am 10. Juni 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 26 – 27 vom 05. Juli 2015 erlangte die Änderung Rechtskraft.

 

Da aufgrund der Nähe der Bürgerhalle zu geplanten, potentiell schutzwürdigen (Wohn-) Gebäuden eine schalltechnische Relevanz der Bürgerhalle einschließlich des zuzurechnenden Fahrzeugverkehrs auf dem östlich der Bürgerhalle gelegenen Parkplatz nicht von vorneherein auszuschließen war, wurde eine entsprechende schallschutztechnische Untersuchung in Auftrag gegeben.

 

Diese Untersuchung führte zu dem Ergebnis, dass während der Nutzung der Räumlichkeiten ausschließlich zur Tagzeit bis 22:00 Uhr, bei üblichem Versammlungsbetrieb, keine grundsätzlichen, konfliktreichen Nutzungen zu erwarten sind. Bei Nutzungen der Räume beispielsweise für Musikproben in den Abendstunden oder auch im Rahmen von Festen, Jubiläen oder Feiern mit elektroakustischer Beschallungsanlage nach 22:00 Uhr – auch wegen der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen auf dem Parkplatz –  jedoch Immissionskonflikte nicht vermieden werden können.

 

Eine Verbesserung der Konfliktsituation könnte laut Untersuchung selbst durch eine 2,5 m hohe schalltechnische Abschirmeinrichtung entlang der Nord- und Ostseite oder alternativ durch einen 3,5 m hohem Wall entlang der Nordseite und einer in dem Wall eingebundenen Abschirmeinrichtung entlang der Ostseite nicht erreicht werden.

 

Die Folge ist eine Beschränkung der konfliktträchtigen Veranstaltungen auf 10 je Kalenderjahr.

 

Um diese Beschränkung aufheben zu können, wäre im Norden, zusätzlich zu den o.g. Lärmschutzmaßnahmen, bis zur „kritischen“ 45db(A)-Linie eine  15 m breite „Grünfläche“ auszuweisen und im Osten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 41 a  eine Freihaltung eines 15 m breiten Streifens von schutzwürdiger Bebauung planungsrechtlich zu fixieren. Nach Rücksprache mit der Investorengemeinschaft würde diese die erforderlichen Flächen bereitstellen, wenn die „Gemischte Baufläche“ ebenfalls um 15 m nach Norden erweitert werden würde.

 

Weiterhin wird mit dieser Änderung die Lage der Ortsumgehung einschließlich deren Einbindung in die Kreisstraße Nr. 1 planungsrechtlich fixiert.

 

Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 29. Oktober 2015 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes auf den in Rede stehenden Flächen keine landesplanerischen Einwände erhoben werden.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.11.2015 die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 13 a – Tüddern-Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar 2016 aufgefordert.

 

Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen. Die Beschlüsse wurden, sofern diese planungsrelevant waren, entsprechend in den Entwurf der Begründung aufgenommen bzw. im Planentwurf berücksichtigt.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016  wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom  14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.

 

Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016,  von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum   Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

B.            Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

 

B.1         keine

 

 

B.2         Landesbetrieb Straßenbau NRW

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit Mail vom 1. April 2016 folgendes mit:

 

„Von diesen Planungen sind die Belange der in meiner Baulast stehenden Landesstraße 228 im Abschnitt 1 berührt.

 

Im Bereich Tüddern hat die Gemeinde Selfkant umfangreiche städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen geplant und teilweise auch bereits umgesetzt. Für die leistungsfähige Abwicklung insbesondere des überregionalen Verkehrs ist eine Änderung der innerörtlichen Verkehrsführung in Tüddern vorgesehen, von der die L 228 betroffen ist.

 

Der Abschluss der notwendigen Verwaltungsvereinbarung steht bevor. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine wegen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen notwendige Ertüchtigung der Knotenpunkte mit der L 228 nach dem Verursacherprinzip zu Lasten der Gemeinde gehen. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist Bedingung für meine Zustimmung zu Ihrer Planung.“

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die Verwaltungsvereinbarung wurde zwischenzeitlich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erstellt und seitens der Gemeinde unterzeichnet.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

C.            Verfahrensbeschluss über die Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II –

 

Die Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht und Landschaftspflegerischem Begleitplan ist als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.