Sachverhalt:

 

A             Verfahrensstand

 

In Anlehnung an die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – ist der Bebauungsplan Nr. 41 entsprechend anzupassen. Die Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg -.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.11.2015 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant beschlossen.

 

Im Rahmen dieses Verfahrens werden folgende Änderungen umgesetzt:

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – nördlich des Bürgerhausgrundstückes – wird eine 15 m breite „Öffentliche Grünfläche“ ausgewiesen.

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – östlich des Bürgerhausgrundstückes - wird die Baugrenze um 15 m nach Osten verschoben, damit die Freihaltung dieses Streifens von schutzwürdiger Bebauung gewährleistet ist.

 

  • Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.

 

  • Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 wird das bisherige „Mischgebiet“ um 15 m nach Norden erweitert.

 

  • Das Baufenster und die planungsrechtliche Erschließung der „Mischfläche“ werden entsprechend um 15 m nach Norden verschoben.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im selben Amtsblatt  (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015) wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  wurden mit Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar 2016 aufgefordert.

 

Über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen. Die Beschlüsse wurden, sofern diese planungsrelevant waren, entsprechend in den Entwurf der Begründung aufgenommen bzw. im Planentwurf berücksichtigt.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016  wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom  14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.

 

Mit Schreiben vom 3. März 2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016,  von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum   Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes in der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

 

 

B             Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

B.1         keine

 

 

B.2         Landesbetrieb Straßenbau NRW

 

Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit Mail vom 1. April 2016 folgendes mit:

 

„Von diesen Planungen sind die Belange der in meiner Baulast stehenden Landesstraße 228 im Abschnitt 1 berührt. (…)

 

Im Bereich Tüddern hat die Gemeinde Selfkant umfangreiche städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen geplant und teilweise auch bereits umgesetzt. Für die leistungsfähige Abwicklung insbesondere des überregionalen Verkehrs ist eine Änderung der innerörtlichen Verkehrsführung in Tüddern vorgesehen, von der die L 228 betroffen ist. Durch diese Umgestaltung soll auch der durch die Änderung des VEP 1/97 entstehende Mehrverkehr abgedeckt sein.

 

Der Abschluss der notwendigen Verwaltungsvereinbarung steht bevor. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eine wegen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen notwendige Ertüchtigung der Knotenpunkte mit der L 228 nach dem Verursacherprinzip zu Lasten der Gemeinde gehen. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist Bedingung für meine Zustimmung zu Ihrer Planung.“

 

Beschlussempfehlung:

 

Die Gemeindevertretung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die Verwaltungsvereinbarung wurde zwischenzeitlich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW erstellt und seitens der Gemeinde unterzeichnet.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

C.            Beschlussfassung zum weiteren Verfahren

 

                Der Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – einschließlich Begründung ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a - Tüddern, vor dem Rohrweg –  der Gemeinde Selfkant als Satzung.