Sachverhalt:
A Verfahrensstand
In Anlehnung an die Änderung des
Flächennutzungsplanes Nr. 13 a – Tüddern, Nord II – ist der Bebauungsplan Nr.
41 entsprechend anzupassen. Die Änderung erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan
Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg -.
Die Gemeindevertretung der
Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 04.11.2015 gemäß § 2 des
Baugesetzbuches (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung Nr. 41 a –
Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant
beschlossen.
Im Rahmen dieses Verfahrens
werden folgende Änderungen umgesetzt:
- Auf dem Flurstück
Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – nördlich des Bürgerhausgrundstückes –
wird eine 15 m breite „Öffentliche Grünfläche“ ausgewiesen.
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 – östlich des Bürgerhausgrundstückes - wird die Baugrenze um 15 m nach Osten verschoben, damit die Freihaltung dieses Streifens von schutzwürdiger Bebauung gewährleistet ist.
- Im gesamten Plangebiet sind Stellplätze und Zufahrten auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.
- Auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 5, Nr. 194 wird das bisherige „Mischgebiet“ um 15 m nach Norden erweitert.
- Das Baufenster und die planungsrechtliche Erschließung der „Mischfläche“ werden entsprechend um 15 m nach Norden verschoben.
Der Änderungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015 öffentlich bekannt
gemacht.
Durch Bekanntmachung im
selben Amtsblatt (Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 45-47/2015 vom 22. November 2015)
wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten
unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 10. Dezember 2015 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die
Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur
diesbezüglichen Äußerung bis spätestens zum 15. Januar 2016 aufgefordert.
Über die vorgebrachten
Anregungen und Bedenken nach der Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde
in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. März 2016 beraten und beschlossen.
Die Beschlüsse wurden, sofern diese planungsrelevant waren, entsprechend in den
Entwurf der Begründung aufgenommen bzw. im Planentwurf berücksichtigt.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 8-9/2016
vom 6. März 2016 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in
Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist
abzugeben.
Mit Schreiben vom 3. März
2016 wurden, unter Fristsetzung bis zum 04. April 2016, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des
Bebauungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der
Änderungsentwurf Nr. 41 a – Tüddern, Vor dem Rohrweg – des Bebauungsplanes in
der Zeit vom 14. März 2016 bis einschließlich 14. April 2016 im Rathaus in
Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs.
2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant
Nr. 8-9/2016 vom 6. März 2016 öffentlich bekannt gemacht.
B Beratung,
Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit
(B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
B.1 keine
B.2 Landesbetrieb Straßenbau
NRW
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW teilt mit Mail vom 1. April 2016
folgendes mit:
„Von diesen Planungen sind
die Belange der in meiner Baulast stehenden Landesstraße 228 im Abschnitt 1
berührt. (…)
Im Bereich Tüddern hat die
Gemeinde Selfkant umfangreiche städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen geplant und
teilweise auch bereits umgesetzt. Für die leistungsfähige Abwicklung
insbesondere des überregionalen Verkehrs ist eine Änderung der innerörtlichen
Verkehrsführung in Tüddern vorgesehen, von der die L 228 betroffen ist. Durch
diese Umgestaltung soll auch der durch die Änderung des VEP 1/97 entstehende
Mehrverkehr abgedeckt sein.
Der Abschluss der
notwendigen Verwaltungsvereinbarung steht bevor. Vorsorglich weise ich darauf
hin, dass eine wegen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen notwendige
Ertüchtigung der Knotenpunkte mit der L 228 nach dem Verursacherprinzip zu
Lasten der Gemeinde gehen. Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung ist
Bedingung für meine Zustimmung zu Ihrer Planung.“
Beschlussempfehlung:
Die Gemeindevertretung nimmt den Hinweis zur Kenntnis. Die
Verwaltungsvereinbarung wurde zwischenzeitlich vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
erstellt und seitens der Gemeinde unterzeichnet.
Beschlussvorschlag:
C. Beschlussfassung
zum weiteren Verfahren
Der
Planentwurf zur Änderung des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 41 a – Tüddern, Vor
dem Rohrweg – einschließlich Begründung ist als Anlage beigefügt.
Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung des Bebauungsplanes
Selfkant Nr. 41 a - Tüddern, vor dem
Rohrweg – der Gemeinde Selfkant als
Satzung.