Betreff
Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2016
Vorlage
187/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 1 Abs. 2 b) der Zuständigkeitsordnung für die Gemeinde Selfkant v. 10.12.2014 entscheidet der Rat in allen Angelegenheiten, die eine erhebliche finanzielle Belastung zur Folge haben.

Im Rahmen der Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 2.607.400 Euro ist über die Dauer der Zinsbindung zu beraten und entscheiden. Die Entscheidung für eine bestimmte Zinsbindung ist bedeutend, weil die Zinssätze mit zunehmender Zinsbindungsdauer ansteigen.

Nach der aktuellen Kapitalmarktentwicklung können derzeit ca. 0,93% bei einer zehnjährigen Zinsbindung, ca. 1,43% bei einer zwanzigjährigen Zinsbindung und 1,59% bei einer dreißigjährigen Zinsbindung angenommen werden.

Im Gegensatz zur Durchfinanzierung der Vermögenseinlage über einen längeren Zeitraum beinhaltet eine kürzere Zinsbindung für die restlichen Jahre der Kreditlaufzeit ein Zinsänderungsrisiko. Das Risiko besteht darin, dass ein dann höheres Zinsniveau den Haushalt mit höheren Zinsaufwendungen belasten könnte.

Unter Berücksichtigung dieser Umstände unterbreitet die Verwaltung folgenden

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Bürgermeister, im Rahmen der Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2016, Kreditverträge in Höhe von bis zu 2.607.400 Euro mit einer Zinsbindung von

 

 30 Jahren

 

abzuschließen.