Betreff
Einführung und Verpflichtung einer sachkundigen Bürgerin
Vorlage
184/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW ist die sachkundige Bürgerin

 

Frau Elisabeth Hoeijmakers

 

vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

Die einzuführende sachkundige Bürgerin verpflichtet sich wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.