Betreff
Einführung und Verpflichtung einer sachkundigen Bürgerin
Vorlage
184/2016
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW ist die sachkundige Bürgerin
Frau Elisabeth Hoeijmakers
vom Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu
verpflichten.
Die einzuführende sachkundige Bürgerin verpflichtet sich wie folgt:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir
Gott helfe.“
Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.