Betreff
Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen
Vorlage
178/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit einem Projektaufruf zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen

„Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“  hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr Kommunen aufgerufen, bis zum 19. Februar 2016 der Bezirksregierung Projektvorschläge zu unterbreiten. 

Der Projektaufruf ist als Anlage beigefügt.

Inhaltlich geht es kurz gefasst darum, Hilfen für die Integration von Flüchtlingen zu leisten. Dafür sollen vorbehaltlich des Landeshaushalts  2016 im Jahre

2016 =                 48,0 Mio. €

2017 =                 20,6 Mio. €

2018 =                   3,4 Mio. € bereitgestellt werden.

 

Die Investitionszuschüsse sollen insbesondere zur Verbesserung des Zusammenlebens aller im Quartier lebenden Menschen in baulich investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge gelenkt werden.

 

Förderfähig sind u. a. investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge. Dazu gehören u. a. insbesondere der Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Zwecke …….

der Freizeit(z. B.l Jugend-, Familien- und Seniorentreffs, Sportstätten, insbesondere Turnhallen und Begegnungsstätten.

Die Gebäude müssen entweder in kommunaler Trägerschaft, in Trägerschaft frier Wohlfahrtsverbände oder in privater Trägerschaft (Vereine, Stiftungen) stehen.

 

Im Rahmen der einstimmig beschlossenen Kofinanzierung für die  Antragstellung zur Städtebauförderung (Vorlage 069/2015), wurde  auch die Einrichtung eines Gemeinschaftshauses in Saeffelen kurz thematisiert.

Der Ort Saeffelen gehört gemeinsam mit Heilder, Dieck, Groß- und Kleinwehrhagen sowie Höngen zum Quartier 3 des in der Gemeinde Selfkant definierten Sozialraums.

Alleine im Ortszusammenhang  Saeffelen und Heilder leben zur Zeit 26 Flüchtlinge;

dazu kommen in Höngen noch weitere 54 Personen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Realisierung des Dorfgemeinschaftshauses in Saeffelen zwar nicht gesichert aber durchaus im Bereich des Möglichen.

Daneben enthält der Projektaufruf auch Anstöße zur Förderung von Ausgaben für die Quartiersbetreuung. U. a. wird dabei auch die Organisation des Ehrenamtes in den Quartieren angesprochen.

Der im Projektaufruf vermittelte Fördersatz wird mit 80 % beziffert.

Im Interesse der Beschleunigten Umsetzung des Sonderprogramms wird auf eine umfangreiche baufachliche Vorbereitung des Förderantrags verzichtet.

 

Der zwecks Einhaltung der Antragsfrist bei der Bezirksregierung von der Verwaltung bereits vorsorglich eingereichte Antrag ist in der Anlage beigefügt.

 

Vorbereitend für einen möglichen positiven Beschluß des Rates der Gemeinde Selfkant zu diesem Förderantrag, der bis zum  11. März 2016 beigebracht sein muss, wurde ein notarieller Optionsvertrag mit dem derzeitigen Eigentümer der Liegenschaft in Saeffelen bereits notariell beurkundet.

Über diesen Optionsvertrag hat der Gemeinderat nach ggf. erfolgter positiver Entscheidung zum Förderantrag endgültig zu entscheiden.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Gemeinde Selfkant tritt dem von der Verwaltung der Gemeinde Selfkant bereits gestellten Förderantrag bei und fasst damit den entsprechenden Beschluss.