Betreff
Umsetzung des Kommunalinvesitionsförderungsgesetzes (KInvFG)
Vorlage
171/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 08.10.2015 wurden der Gemeinde Selfkant gemäß § 7 (2) des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW Fördermittel in Höhe von 525.171,78 Euro bereitgestellt. Der Fördersatz beträgt 90%.

Um die gesamten Fördermittel abrufen zu können, sind demnach Auszahlungen in Höhe von 583.524,20 Euro zu tätigen.

 

Zweck dieser Mittel ist die Förderung von Investitionen nach dem KInvFöG NRW in Verbindung mit dem KInvFG des Bundes zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet. Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2018 abgeschlossen sein.

 

Im Rahmen des Förderbereichs „energetische Sanierung sonstiger Infrastruktur-investitionen“ wurden bereits für die Sanierung der gemeindlichen Wohngebäude im Reyweg und im Laaker Weg (Austausch der Fenster und Haustüren) entsprechende Fördermittel eingeplant.

Darüber hinaus werden Fördermittel für die energetische Sanierung des Schützenheims Isenbruch vorgehalten.

 

Es ist nunmehr beabsichtigt, über den Förderbereich „Luftreinhaltung“ neue Geräte (LKW, Bagger, Radlader) für den Bauhof zu beschaffen. An das gesetzliche Förderziel der Luftreinhaltung ist allerdings die Bedingung geknüpft, dass diese Geräte die Euro 6-Norm erfüllen müssen.

 

Die derzeit genutzten Geräte (LKW 24 Jahre), (Bagger 17 Jahre), (Radlader 11 Jahre) sollen durch die neuen Gerätschaften ersetzt werden.

 

Die jeweiligen Anschaffungskosten können derzeit noch nicht genau beziffert werden. Grund hierfür ist, dass bei Vorliegen eines entsprechenden Angebotes, dieses zur abschließenden Klärung der Bezirksregierung (Zuwendungsgeber) vorgelegt werden muss. Erst nachdem der Zuwendungsgeber die Förderfähigkeit bestätigt hat, kann ein Auftrag vergeben werden. Weiter kann nicht abgesehen werden, mit welchem zeitlichen Abstand die darauffolgende Sitzung der Gemeindevertretung zwecks Auftragsermächtigung stattfindet.

Aus diesen vorgenannten Gründen ist die Angebotsannahme nicht innerhalb der Frist möglich. Sofern ein entsprechendes Angebot vorliegt, kann nicht noch ungewisse Zeit gewartet werden, bis dieses angenommen wird.

Dieser Umstand soll dadurch vermieden werden, dass die Gemeindevertretung den Bürgermeister nunmehr ermächtigt, ohne bereits vorliegende Angebote, die genannten Geräte zu beschaffen, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) mit einem Fördersatz von 90% gegeben sind.

 

In der Haushaltsplanung 2016 geht die Verwaltung davon aus, dass für die Anschaffung der Geräte (nach Abzug der geplanten Mittel für die energetische Sanierung der gemeindlichen Wohngebäude und des Schützenheims Isenbruch) noch Fördermittel in Höhe von 417.100,- Euro zur Verfügung stehen. Dies bedeutet mögliche Auszahlungen in Höhe von 463.444,- Euro.

 

Die Anschaffungskosten der einzelnen Geräte werden sich laut ersten Preisanfragen auf insgesamt ca. 295.000,- Euro belaufen und verteilen sich wie folgt:

  • Radlader (4,5 t) = ca. 45.000,- Euro
  • Mobilbagger (6 t) = ca. 85.000,- Euro
  • LKW (18 t) (einschl. Container mit Kran) = ca. 165.000,- Euro

 

Die verbleibenden Fördermittel sollen zur Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik eingesetzt werden.

 


Beschlussvorschlag:

Es wir beschlossen, einen LKW, einen Bagger und einen Radlader  für den Bauhof zu beschaffen, sofern die Voraussetzungen für eine Förderung über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) mit einem Fördersatz von 90% gegeben sind.

Die übrigen Fördermittel sollen für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf energiesparende LED-Technik eingesetzt werden.