Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 hat die
Schiedsfrau für den Bezirk der Gemeinde Selfkant, Frau Elke Timmermans,
schriftlich mitgeteilt, dass sie nach Beendigung ihrer Amtszeit zum 31.03.2016
aus dem Dienst ausscheide und für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur
Verfügung stehe.
Für den Schiedsamtsbezirk Selfkant ist durch
den Rat der Gemeinde Selfkant eine neue Schiedsperson zu wählen.
Im § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in
den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW)
wird die Eignung für das Schiedsamt geregelt.
Diese Rechtsvorschrift ist nachstehend
auszugsweise wiedergegeben:
(1)
Die
Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt
geeignet sein.
(2)
Schiedsperson
kann nicht sein, wer
1.
die
Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2.
unter
Betreuung steht.
(3)
Schiedsperson
soll nicht sein, wer
1.
das 30.
Lebensjahr nicht vollendet hat;
2.
in dem
Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3.
durch
sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der
Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
(4)
Zur
Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70.
Lebensjahr vollendet hat.
Aufgrund einer öffentlichen Bekanntmachung im
Amtsblatt der Gemeinde Selfkant vom 6. Dezember 2015 hat sich der bisherige
stellvertretende Schiedsmann
Herr Dr.
Hans Leithoff, Tüddern
zur Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärt.
Herr Dr. Leithoff wird sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses persönlich vorstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Leithoff zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Selfkant zu wählen. Herr Dr. Leithoff ist prädestiniert für diese Aufgabe, weil er bereits als stellv. Schiedsmann die bisherige Schiedsfrau bei Abwesenheit vertreten und auch die entsprechenden Lehrgänge absolviert hat.