Betreff
Neubestellung einer Schiedsfrau/eines Schiedsmannes für den Bezirk Selfkant
Vorlage
165/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30. Dezember 2014 hat die Schiedsfrau für den Bezirk der Gemeinde Selfkant, Frau Elke Timmermans, schriftlich mitgeteilt, dass sie nach Beendigung ihrer Amtszeit zum 31.03.2016 aus dem Dienst ausscheide und für eine weitere Amtsperiode nicht mehr zur Verfügung stehe.

 

Für den Schiedsamtsbezirk Selfkant ist durch den Rat der Gemeinde Selfkant eine neue Schiedsperson zu wählen.

 

Im § 2 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wird die Eignung für das Schiedsamt geregelt.

 

Diese Rechtsvorschrift ist nachstehend auszugsweise wiedergegeben:

(1)    Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

(2)    Schiedsperson kann nicht sein, wer

1.       die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.       unter Betreuung steht.

 

(3)    Schiedsperson soll nicht sein, wer

1.       das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2.       in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;

3.       durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

(4)    Zur Schiedsperson soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

 

 

 

 

Aufgrund einer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant vom 6. Dezember 2015 hat sich der bisherige stellvertretende Schiedsmann

 

Herr Dr. Hans Leithoff, Tüddern

 

zur Übernahme des Ehrenamtes bereit erklärt.

 

Herr Dr. Leithoff wird sich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses persönlich vorstellen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, Herrn Dr. Leithoff zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Selfkant zu wählen. Herr Dr. Leithoff ist prädestiniert für diese Aufgabe, weil er bereits als stellv. Schiedsmann die bisherige Schiedsfrau bei Abwesenheit vertreten und auch die entsprechenden Lehrgänge absolviert hat.