Betreff
Gewährung von Zuschüssen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2016
Vorlage
159/2016
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Im Rahmen des Sonderfonds werden gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen Anschaffungen und andere Maßnahmen der Vereine mit jeweils 20 % bis zu einer Höchstgrenze von 500 € bezuschusst. Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Für bereits gehandhabte Anschaffungen und begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden.

 

Im Sonderfonds stehen Mittel in Höhe von 2.500 € zur Verfügung. Die Haushaltsmittel sind auf verschiedene Produkte verteilt worden. Soweit durch die Bezuschussung bei einem Produkt eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen sollte, würde diese durch entsprechende Einsparung beim anderen Produkt ausgeglichen.

 

Die Antragsfrist endete am 15. Januar 2016. Die Vereine wurden im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant nochmals auf die Möglichkeit der Antragstellung hingewiesen.

 

Folgende Vereine haben einen  Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Sonderfonds 2016 gestellt. Die Anträge und eine Aufstellung der bisherigen Zuschussgewährung im Rahmen des Sonderfonds sind als Anlagen beigefügt. Die Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind ebenfalls nochmals als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

a)    Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V.

Das Trommler- und Pfeiferkorps Hillensberg e.V. hat mit Schreiben vom 29.09.2015 die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuem Mobiliar in der Begenungsstätte „Bürgerhaus Hillensberg“ beantragt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.681,46 €. Der Antrag und der Kostenvoranschlag sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im letzten Jahr 2015, der Zuschuss wurde jedoch nicht abgerufen.

 

b)   St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V.

Mit Schreiben vom 16. Dezember 2015 beantragte die St. Hubertus Schützenbruderschaft Süsterseel e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung eines neuen Pavillon zum Gesamtpreis von 1.490,52 €. Der Antrag und der Kostenvoranschlag sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2014.

 

c)    TC Selfkant-Westerheide e.V.

Der TC Selfkant-Westerheide e.V. hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2015 die Gewährung eines Zuschusses  zu außergewöhnlichen Anschaffungen des Vereins beantragt. Die Investitionssumme beträgt 6.792,00 €. Der Antrag und die Kostenvoranschläge sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2015.

 

d)   Musikverein „St. Gregorius“ Saeffelen e.V.

Mit Schreiben vom 12. Januar 2016 beantragte der Musikverein „St. Gregorius“ Saeffelen die Gewährung eines Zuschusses zur Anschaffung von neuen Instrumenten zum Gesamtpreis von 2.600,00 €. Der Antrag und der Kostenvoranschlag sind als Anlagen beigefügt. Die letzte Bezuschussung erfolgte im Jahre 2007.

 


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung von Beihilfen aus dem Sonderfonds Vereinsbeihilfen für das Jahr 2016 ist nunmehr nach Ziffer 3.1 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen zu beraten und zu entscheiden. Die Auszahlung kann erst erfolgen, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.