Betreff
Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangelegenheiten
Vorlage
151/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Landrat des Kreises Heinsberg hat angeregt, bei besonderen Schulangeboten eine freiwillige Vereinbarung zur Übernahme der Fahrkosten durch die Wohnortkommune anzustreben, da bedingt durch die aktuelle demographische Entwicklung und die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW über die Mindestgröße von Schulen nicht in jeder Kommune ein ausreichendes und umfassendes Angebot an schulischen Förderorten vorgehalten werden kann. 

 

Die Hauptverwaltungsbeamten des Kreises Heinsberg haben sich mit Blick auf die Übernahme von Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten für die kreisweite Einführung des Wohnortprinzips ausgesprochen.

Insbesondere handelt es sich hierbei um die besonderen Schulangebote:

-       Förderschulen

-       integrative Schulangebote mit formell festgestelltem Förderbedarf und

-       Angebote mit Förderschwerpunkten ( z.B. internationale Förderklassen, Schulwerkstatt u.Ä.)

 

Regelschulangebote, insbesondere an Gymnasien, Gesamt-, Real-, Haupt- und Sekundarschulen, werden von dieser Vereinbarung nicht erfasst.

 

Ein mit allen zehn Schulverwaltungsämtern im Kreis Heinsberg abgestimmter Lösungsvorschlag über die Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangeboten wurde in der  Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 02. Juli  2015 vorgestellt. Alle Bürgermeister haben sich einvernehmlich darauf verständigt, diese Vereinbarung zu unterzeichnen.

 

Der Kreis Heinsberg hat  den  als Anlage beigefügten Entwurf der Vereinbarung  mit der Bezirksregierung abgestimmt, um etwaige Bedenken bezüglich des Inhaltes im Vorfeld auszuräumen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, der Vereinbarung über die Regelung der Schülerfahrkosten bei besonderen Schulangelegenheiten zuzustimmen.