Betreff
Änderung Nr. N12a des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Vorlage
145/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die am 28. April 2015 von der Gemeindevertretung beschlossene Änderung N 12 – Tüddern, Nord I des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wurde am 04. August 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 33 vom 16. August 2015 erlangte die Änderung Rechtskraft.

 

Zur Verdeutlichung wird auf die Anlage (Bestand) verwiesen.

 

Das nunmehr neu gebildete Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 871 (So-Fläche) wurde zwischenzeitlich an den Investor veräußert. Südlich des neu zu errichtenden Fachmarktzentrums befindet sich noch eine im Eigentum der Gemeinde Selfkant stehende Restfläche. Diese Restfläche ist zwar als „SO – Sondergebiet, Zweckbestimmung Fachmarktzentrum“ ausgewiesen, verfügt aber weder über zugewiesene Verkaufsflächen, noch über ein (im Bebauungsplan ausgewiesenes) sog. Baufenster. Eine Bebauung ist daher nicht möglich.

 

Um diese Restfläche zukünftig in geeigneter Form nutzen zu können, ist die bisherige „SO-Fläche“ in „Gemischte Baufläche“ zu ändern.

 

Zur Verdeutlichung wird auf die Anlage (Planung) verwiesen.   

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung 12a – Tüddern, Nord I des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant wie nachstehend beschrieben:

 

 

  • Das bisher auf dem Flurstück Gemarkung Tüddern, Flur 3, Nr. 873 (teilweise) dargestellte „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fachmarktzentrum“ wird zukünftig als „Gemischte Baufläche“ dargestellt.

 

 

  • Zum Änderungsverfahren 12a – Tüddern, Nord I des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

-       die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden und sonstigen TöB gemäß § 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen

 

Zur Verdeutlichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan (Planung) verwiesen.