Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2016 zur Erneuerung des Dorfplatzes in Havert
Vorlage
142/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 30. Oktober 2015 beantragt der Ortsvorsteher der Ortschaften Havert und Stein, Herr Heinz Josef Dahlmanns, die Gewährung eines Zuschusses aus dem Baufonds 2016 in Höhe von 10.000 € für die Erneuerung des Dorfplatzes in Havert. Der Antrag mit Skizzen und Kostenvoranschlägen ist als Anlage beigefügt.

 

Herr Dahlmanns verweist auf die am 3. September 2015 stattgefundene Bürgerversammlung in Havert. Seit Monaten arbeitet eine kleine Gruppe von interessierten Bürgern unter Mitwirkung aller Dorfvereine an diesem Vorhaben, den Dorfplatz neu zu gestalten. Aus Kostengründen soll das Bauvorhaben in zwei Baumaßnahmen durchgeführt werden. Baubeginn für den 1. Abschnitt ist ca. März 2016. Die voraussichtlichen Kosten für die gesamte Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 35.000 €. Die entsprechenden Kostenangebote sowie die Schätzung für den 2. Bauabschnitt sind als Anlagen beigefügt. Es handelt sich hierbei um Materialkosten sowie um Bagger-/LKW-Stunden. Eigenleistungen werden nicht vergütet.

 

Im 2. Bauabschnitt soll die „Alte Schule“ dargestellt werden. „Gebäude“, eine Tafel und eine Schulbank (Darstellung Gebäude und Tafel in etwa wie im Kreisverkehr Saeffelen), davor wird eine Schulbank platziert. Umfangreiche Infotafeln und ein Bild von der Schule werden zu sehen sein. Geschätzte Kosten hierfür ca. 10.000 € (sind in den 35.000 € enthalten).

 

Die Finanzierung der Neugestaltung des Dorfplatzes wollen die Haverter Vereine durch zahlreiche Aktivitäten (Haussammlung Dezember 2015), Spenden von Sponsoren, Silvesterparty, Spenden der ortsansässigen Firmen und Vereine, Schrottsammlung, Dorffest sowie den erhofften Zuschuss der Gemeinde aufbringen.

 

Der Antrag wird von sieben Vereinen unterstützt.

 

Nach den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen – Ziffer 4.3 – stellt die Gemeinde Selfkant für Baumaßnahmen der Vereine in jedem Haushaltsjahr einen Betrag von 10.000 € zur

Verfügung. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000 €.

 

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugutekommen, realisiert werden.

 

Die Zuschussregelung sieht wie folgt aus:

 

                                                                  Max. Höhe

1 Verein                                           15 % der Materialkosten                    2.000 €

2 Vereine                                         20 % der Materialkosten                    4.000 €

3 Vereine                                         30 % der Materialkosten                    8.000 €

4 Vereine                                         40 % der Materialkosten                  10.000 €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist.

 

Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssten vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Bezuschussung  als Baumaßnahme  entsprechend der Richtlinie der Gemeinde Selfkant in Höhe von 10.000,-- € für 2016.