Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014, Ergebnisverwendung und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
137/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2015 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2014 geprüft.

 

Der entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk werden Ihnen in gebundener Fassung postalisch übersandt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 09.12.2015 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2014 mit der Bilanzsumme von 77.777.769,94 Euro fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.472.202,24 Euro ist mit einem Anteil i. H. v. 1.268.467,31 Euro der Ausgleichsrücklage und mit dem restlichen Anteil i. H. v. 203.734,93 Euro der allgemeinen Rücklage zu entnehmen.

 

b)      Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2014 vorbehaltlos Entlastung.