Betreff
5. Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Erhebgung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe
im Gemeindegbiet Selfkant
Vorlage
132/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Gebührenhaushalt „Friedhof“ unterliegt den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes NRW  (KAG). Danach (§ 6 (2) Satz 3 KAG) sind Kostenüberdeckungen innerhalb eines 4-Jahreszeitraums auszugleichen.

 

Im Gebührenjahr 2014 wurde ein Überschuss in Höhe von 38.307,93 € erzielt.

 

Dieser wurde nun in der Gebührenkalkulation für 2015 im vollen Umfang  berücksichtigt. Ergebnis daraus ist eine Gebührensenkung für die Zuteilung bzw.  Verleihung von Nutzungsrechten um 25 % für den Gebührentarif 2016 (siehe Anlage 1 - Gegenüberstellung).

 

Auch im Gebührenhaushalt 2015 ist ein Überschuss zu erwarten, sodass eine Berücksichtigung des Überschusses im vollen Umfang vertretbar ist.

 

Der Gebührentarif 2016 ist als Anlage 2 angefügt. Lediglich bei der Grabherstellung für Urnengrabbestattungen Erde mussten der Tarif angepasst werden, da die vorherige Kalkulation nicht auskömmlich war. 

 

Zudem wurden redaktionelle Änderungen eingearbeitet.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderungssatzung über die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010.