Betreff
Widmung von Verkehrsflächen, hier: "Heilderfeld"
Vorlage
111/2015
Aktenzeichen
328003
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Die Baumaßnahmen im Gewerbegebiet „Heilderfeld“ an der Feuerwache in Heilder sind im vollen Gange. Die im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche, Gem. Saeffelen, Flur 6 , Flurstücke 225,226 und 227, sind nach Fertigstellung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Durch die Widmung wird die Eigenschaft der Straße sichergestellt und die Rechtssicherheit für den Gemeingebrauch geschaffen.

 

Entsprechend dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) sind öffentliche Straßen durch den Straßenbaulastträger dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es wird vorgeschlagen, die Verkehrsfläche als Gemeindestraße auszuweisen.  

 

Die Verkehrsfläche soll aufgrund eines Antrages der CDU- Fraktion (s. Anlage) den Namen „Heilderfeld“ tragen.

 

Die Widmung tritt mit der Verkehrsfreigabe in Kraft. Eine Information diesbezüglich erfolgt zu gegebener Zeit über das Amtsblatt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verkehrsfläche im Gewerbegebiet Heilderfeld soll den Namen „Heilderfeld“ tragen und wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.