Betreff
Unterrichtungspflicht des Bürgermeisters
Vorlage
104/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 63 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird der Bürgermeister die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten unterrichten.

Gemäß dem gemeinsamen Antrag von SPD, Pro Selfkant, FDP und Bündnis90/Grüne wurde dieser Tagesordnungspunkt aufgenommen.