Betreff
Änderung des Flächennutzungsplanes N 16 Tüddern - Nahversorgung, Erweiterung Nord
Vorlage
096/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nachdem die Änderung N 14 Tüddern – Nahversorgung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant am 13. Mai 2015 durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wurde, beantragt die Investorengemeinschaft nunmehr die räumliche Erweiterung des bestehenden SO-Gebietes um 20 m  Richtung Norden. Mit dieser räumlichen Erweiterung soll eine laut Investorengemeinschaft „maßvolle“ Erweiterung der Verkaufsflächen einhergehen.

 

Zur Veranschaulichung wird auf den als Anlage beigefügten Lageplan verwiesen.

 

Die Investorengemeinschaft begründet ihren Antrag mit dem Bedarf der jeweiligen Märkte, die Verkaufsfläche maßvoll an die aktuellen Konzepte anzupassen, die Anlieferung neu zu organisieren und die Lagerbereiche zu erweitern.  

 

Die Investorengemeinschaft wird zur Sitzung eine gutachterliche Stellungnahme nachreichen, mit der die Verträglichkeit der geplanten Erweiterung belegt werden soll.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt das Verfahren zur Änderung N 16 Tüddern – Nahversorgung, Erweiterung Nord des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant – nach vorheriger Anpassungsbestätigung an die Ziele der Landes- und Regionalplanung durch die Bezirksregierung Köln – wie folgt einzuleiten:

 

  1. Den Geltungsbereich der Änderung N 16 Tüddern – Nahversorgung, Erweiterung Nord des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant auf einer Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Tüddern, Flur 5 Nr. 194, um 20m nach Norden zu erweitern und auf dieser Erweiterungsfläche eine SO- Fläche mit der Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel der Nahversorgung und kleinflächiger Einzelhandel“  darzustellen.

 

2.       Resultierend aus der unter Punkt 1. genannten Änderung werden die vorhanden Baugrenzen ebenfalls um 20 m nach Norden verschoben.

 

3.       Die bereits in der Änderung N 14 Tüddern – Nahversorgung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant angepassten Verkaufsflächen gelten auch für das im Norden liegende Erweiterungsgebiet.

 

4.       Die sich möglicherweise aus dem Ergebnis der Landesplanerischen Anfrage gemäß § 34 Landesplanungsgesetz ergebende Erweiterung der Verkaufsflächen ist ebenfalls zu berücksichtigen

 

5.       Zum  Änderungsverfahren N 16 Tüddern – Nahversorgung, Erweiterung Nord des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant

 

-       die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

 

-       die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

durchzuführen.