Betreff
Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung, Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant
Vorlage
094/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Am 26.02.2015 wurde die Änderungssatzung der Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant, (Friedhofsgebührensatzung) geändert.

 

Der Einwurf eines Bürgers war Veranlassung, die Satzung in zwei Punkten zu ergänzen, um damit eine nach außen deutlichere Zuordnung im Gebührentarif zu formulieren.

 

Danach soll:

 

1.     Bei Punkt I. 4. Des Gebührentarifs dem  Begriff „Grabstelle“ der besondere Hinweis „(je Urnenquader“ angefügt werden.
Hierzu wird angemerkt, dass der Gebührentarif seit Jahren in dieser Form angewandt wird und in keinem Fall eine Leistung, die bereits bezahlt war, (Grabherstellung)  doppelt abgerechnet wurde.

2.     Bei Punkt II 3.d des Gebührentarifs ist der dazugehörige Betrag in Höhe von 1.500,--€ auszuweisen.

 

  

 


Beschlussvorschlag:

Die 4. Änderungssatzung über die Satzung über Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung) vom 04.03.2010 wird beschlossen.