Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013, Ergebnisverwendung und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
086/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 28.04.2015 hat die HS-Regio Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den Jahresabschluss 2013 geprüft.

 

Der entsprechende Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk werden ihnen in gebundener Fassung postalisch übersandt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 17.06.2015 über den nachgenannten Beschlussvorschlag beraten.

 


Beschlussvorschlag:

a)      Die Gemeindevertretung stellt gem. § 96 Absatz 1 GO NRW den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Selfkant zum 31.12.2013 mit der Bilanzsumme von 78.441.212,62 Euro fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -349.796,76 Euro ist der Ausgleichsrücklage zu entnehmen.

 

b)      Die Gemeindevertretung erteilt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW dem Bürgermeister für den festgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2013 vorbehaltlos Entlastung.