Betreff
Änderung N 13 - Tüddern, Nord II - des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant
Vorlage
079/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach zwischenzeitlich erfolgter Änderung der Verfahrensregeln, insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Umweltbelange,  war nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie eine erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

 

A             Verfahrensstand

 

Die Gemeinde Selfkant erwägt im Ortsteil Tüddern im Umfeld des vorhandenen Nahversorgungsgebietes eine Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

 

 

Gemischte Bauflächen

 

Auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 37 (teilweise) und Nr. 194 (teilweise), soll die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in  „Gemischte Baufläche“ und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für Wald“  in „Gemischte Baufläche“  geändert werden.

 

 

 

                Wohnbauflächen

 

Des Weiteren  soll auf den Grundstücken  Gemarkung Tüddern Flur 6, Nr. 259 (teilweise) und Nr. 262 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Wohnbaufläche“  geändert werden.

 

 

Flächen für Gemeinbedarf

 

Außerdem soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Flächen für Gemeinbedarf “ sowie auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Gemischte Baufläche“ in „Flächen für Gemeinbedarf “  geändert werden.

 

 

Straßenverkehrsfläche

 

Im Rahmen dieser Änderung  soll auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 3, Nr. 699 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“  in  „ Straßenverkehrsfläche “  und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 29 (teilweise), 37 (teilweise), 38 (teilweise) und 194 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Straßenverkehrsfläche“ sowie auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 6, Nr. 262 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „ Straßenverkehrsfläche “  geändert werden .

Auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 195 (teilweise), soll die Darstellung von „Sondergebiet“ in  „Straßenverkehrsfläche“  und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Flächen für Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“  geändert werden.

 

 

 

Auf eine entsprechende Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom  20. Januar 2015 mit, dass gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes – auf den in Rede stehenden Flächen - keine regionalplanerischen Einwände erhoben würden.

 

Der Änderungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 21/2014 vom 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 43-45/2014 vom 9. November 2014 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange  wurden mit Schreiben vom 17. Dezember 2014 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom 15. März 2015  wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord  II –  des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.

 

Mit Schreiben vom 23. März 2015 wurden, unter Fristsetzung bis zum 27. April 2015,  von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum   Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord  II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord  II – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant  Nr. 11/2015 vom 15. März 2015 öffentlich bekannt gemacht.

 

 

 

B             Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

 

B.1         keine

 

 

B.2.1 LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland

 

„Das Plangebiet wurde zunächst anhand unserer Archivunterlagen in Bezug auf die

(möglichen) Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut überprüft (vgl. Anlage).

Außerdem wurde die Fläche vor Ort begutachtet. Dabei zeigten sich eindeutige Hinweise auf eine vorgeschichtliche Siedlung. Erkennbares Fundmaterial soll noch eingemessen werden.

 

Auf der Grundlage diese Recherchen sind Belange des Bodendenkmalschutzes für

die Planung nach Maßgabe der§§ 1 Abb. 3, 11 DSchG NW i.V.m § 1 Abs. 6 Nr. 7

BauGB abwägungs- bzw. entscheidungserheblich. In diesem Zusammenhang ist das

Ziel des Denkmalschutzgesetzes, bedeutende archäologische Bodendenkmäler als

Bodenarchiv für kommende Generationen zu bewahren und vor Gefährdung zu

schützen, zugrunde zu legen. Von daher ist es Teil der Umweltprüfung eine Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation durch archäologische Prospektion vorzunehmen. Empfohlen werden in diesem Fall Suchschnitte zur Ermittlung der Denkmalwürdigkeit und der Ausdehnung betroffener Bodendenkmäler.

Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprüfung vom Planungsträger zu veranlassen. Es

ist eine archäologische Fachfirma zur beauftragen, die nach Maßgabe einer (Nachforschung-) Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW tätig wird.

 

Im Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen planerischen Festsetzungen in

einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen des Bodendenkmalschutzes stehen.“

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und im Bebauungsplanverfahren Selfkant Nr. 41 zu berücksichtigen.

 

 

B.2.2 keine (Stand: 16. April 2015)

 

Bei Erstellung der Sitzungsvorlage lagen keine weiteren Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Sollten bis zum Fristende am 27. April 2015 noch Anregungen oder Bedenken der Träger öffentlicher Belange eingereicht werden, werden diese in der Sitzung nachgereicht.

 

 

C.            Verfahrensbeschluss über die Änderung N 13 - Tüddern, Nord II –

 

Die Änderung N13 - Tüddern, Nord  II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Änderung N13 - Tüddern, Nord  II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.