Sachverhalt:
Nach
zwischenzeitlich erfolgter Änderung der Verfahrensregeln, insbesondere im
Hinblick auf die Einbindung der Umweltbelange,
war nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln eine erneute
öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
sowie eine erneute Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) durchzuführen.
A Verfahrensstand
Die Gemeinde Selfkant
erwägt im Ortsteil Tüddern im Umfeld des vorhandenen Nahversorgungsgebietes
eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Gemischte Bauflächen
Auf den Grundstücken
Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 37 (teilweise) und Nr. 194 (teilweise), soll die
Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Gemischte Baufläche“ und auf dem Grundstück
Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für
Wald“ in „Gemischte Baufläche“ geändert werden.
Wohnbauflächen
Des Weiteren soll auf den Grundstücken Gemarkung Tüddern Flur 6, Nr. 259 (teilweise)
und Nr. 262 (teilweise) die Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in
„Wohnbaufläche“ geändert werden.
Flächen für Gemeinbedarf
Außerdem soll auf dem
Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von
„Fläche für die Landwirtschaft“ in „Flächen für Gemeinbedarf “ sowie auf dem
Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung von
„Gemischte Baufläche“ in „Flächen für Gemeinbedarf “ geändert werden.
Straßenverkehrsfläche
Im Rahmen dieser
Änderung soll auf dem Grundstück
Gemarkung Tüddern Flur 3, Nr. 699 (teilweise), die Darstellung von „Fläche für
die Landwirtschaft“ in „ Straßenverkehrsfläche “ und auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur
5, Nr. 29 (teilweise), 37 (teilweise), 38 (teilweise) und 194 (teilweise) die
Darstellung von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Straßenverkehrsfläche“
sowie auf dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 6, Nr. 262 (teilweise), die Darstellung
von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „ Straßenverkehrsfläche “ geändert werden .
Auf dem Grundstück
Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 195 (teilweise), soll die Darstellung von
„Sondergebiet“ in
„Straßenverkehrsfläche“ und auf
dem Grundstück Gemarkung Tüddern Flur 5, Nr. 194 (teilweise), die Darstellung
von „Flächen für Wald“ in „Straßenverkehrsfläche“ geändert werden.
Auf eine entsprechende
Anfrage teilte die Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 20. Januar 2015 mit, dass gegen die beabsichtigte
Änderung des Flächennutzungsplanes – auf den in Rede stehenden Flächen - keine
regionalplanerischen Einwände erhoben würden.
Der Änderungsbeschluss
wurde gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 21/2014 vom 25. Mai 2014 öffentlich bekannt gemacht.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr.
43-45/2014 vom 9. November 2014 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB über die Planänderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange wurden mit
Schreiben vom 17. Dezember 2014 gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die
Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen
Äußerung aufgefordert.
Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015
vom 15. März 2015 wurde der
Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, den
Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord II
–
des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden
umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich
23. April 2015 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen
während der Auslegungsfrist abzugeben.
Mit Schreiben vom 23. März
2015 wurden, unter Fristsetzung bis zum 27. April 2015, von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange zum
Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord
II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant nebst Begründung
Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden
die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass
der Änderungsentwurf N13 - Tüddern, Nord
II – des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 23. März 2015 bis
einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegen. Ort
und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der
Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom 15.
März 2015 öffentlich bekannt gemacht.
B Beratung, Abwägung
und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und
der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken
B.1 keine
B.2.1 LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
„Das Plangebiet wurde zunächst anhand unserer
Archivunterlagen in Bezug auf die
(möglichen) Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut
überprüft (vgl. Anlage).
Außerdem wurde die Fläche vor Ort begutachtet. Dabei
zeigten sich eindeutige Hinweise auf eine vorgeschichtliche Siedlung.
Erkennbares Fundmaterial soll noch eingemessen werden.
Auf der Grundlage diese Recherchen sind Belange des
Bodendenkmalschutzes für
die Planung nach Maßgabe der§§ 1 Abb. 3, 11 DSchG NW i.V.m
§ 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB abwägungs- bzw. entscheidungserheblich. In diesem
Zusammenhang ist das
Ziel des Denkmalschutzgesetzes, bedeutende archäologische
Bodendenkmäler als
Bodenarchiv für kommende Generationen zu bewahren und vor
Gefährdung zu
schützen, zugrunde zu legen. Von daher ist es Teil der Umweltprüfung eine
Ermittlung und Konkretisierung der archäologischen Situation durch
archäologische Prospektion vorzunehmen. Empfohlen werden in diesem Fall Suchschnitte zur Ermittlung der
Denkmalwürdigkeit und der Ausdehnung betroffener Bodendenkmäler.
Diese Prüfung ist als Teil der Umweltprüfung vom Planungsträger zu veranlassen. Es
ist eine archäologische Fachfirma zur beauftragen, die
nach Maßgabe einer (Nachforschung-) Erlaubnis gemäß § 13 DSchG NW tätig wird.
Im Ergebnis ist zu überprüfen, ob die vorgesehenen
planerischen Festsetzungen in
einem unmittelbaren Spannungsverhältnis zu den Belangen
des Bodendenkmalschutzes stehen.“
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung beschließt, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen und im
Bebauungsplanverfahren Selfkant Nr. 41 zu berücksichtigen.
B.2.2
keine (Stand: 16. April 2015)
Bei
Erstellung der Sitzungsvorlage lagen keine weiteren Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange vor. Sollten bis zum Fristende am 27. April 2015 noch
Anregungen oder Bedenken der Träger öffentlicher Belange eingereicht werden,
werden diese in der Sitzung nachgereicht.
C. Verfahrensbeschluss über die Änderung N 13 - Tüddern, Nord II –
Die Änderung N13 - Tüddern,
Nord II – des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Selfkant einschließlich Begründung, Umweltbericht,
Landschaftspflegerischer Begleitplan und Gutachten ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
beschließt die Änderung N13 - Tüddern, Nord
II – des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selfkant.