Betreff
1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) Nr. 1/97 – Nahversorgung Tüddern
Vorlage
078/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach zwischenzeitlich erfolgter Änderung der Verfahrensregeln, insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Umweltbelange, war nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln eine erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.

 

A             Verfahrensstand

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selfkant hat in ihrer Sitzung am 09. April 2014 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) Nr. 1/97 Nahversorgung Tüddern beschlossen.

 

Der Änderungsbereich umfasst das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 1/97, Gemarkung Tüddern, Flur 5, Flurstück 162, 195, 196 und 197 sowie die Wegeparzelle Gemarkung Tüddern, Flur 3 Nr. 700 und 699 (teilweise).

 

Angestrebt wir die Änderung der maximal zulässigen Gesamtverkaufsfläche von bisher 1.600 qm auf maximal 4.568 qm großflächiger Einzelhandelsbetriebe mit einem nahversorgungsrelevanten Kernsortiment sowie kleinflächige Einzelhandelsbetriebe. Der Anteil des in der Gesamtverkaufsfläche von 4.568 qm enthaltenen, nicht-nahversorgungsrelevanten Randsortiments wird auf maximal 950 qm Verkaufsfläche begrenzt.

 

Das Änderungsverfahren zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern - wurde gemäß § 2 (1), Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37/2014 am 14. September 2014 öffentlich bekannt gemacht.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 37/2014 vom 14. September 2014 wurde die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Änderungsabsichten unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 wurden die Behörden und sonstige  Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls über die Planänderungsabsichten der Gemeinde Selfkant unterrichtet und zur diesbezüglichen Äußerung aufgefordert.

 

Durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom 15. März 2015 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) den Entwurf zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern mit Begründung und den wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 23. März 2015 bis 23. April 2015 im Rathaus in Selfkant-Tüddern einzusehen und Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abzugeben.

 

 

Mit Schreiben vom 18. März 2015 wurden, unter Fristsetzung bis zum 23. April 2015, von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der  1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern nebst Begründung Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholt. Mit gleichem Schreiben wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange darauf hingewiesen, dass der Entwurf zur 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes (VEP) 1/97 – Nahversorgung Tüddern in der Zeit vom 23. März 2015 bis einschließlich 23. April 2015 im Rathaus in Tüddern öffentlich ausliegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Gemeinde Selfkant Nr. 11/2015 vom 15. März 2015 bekannt gemacht.  

 

 

 

B             Beratung, Abwägung und Beschlussfassung über während der Beteiligung der Öffentlichkeit (B.1) und der Behörden (B.2) vorgebrachten Anregungen und Bedenken

 

B.1         keine

 

 

B.2         keine (Stand: 16. April 2015)

 

                Bei Erstellung der Sitzungsvorlage lagen keine weiteren Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Sollten bis zum Fristende am 23.  April 2015 noch Anregungen oder Bedenken der Träger öffentlicher Belange eingereicht werden, werden diese in der Sitzung nachgereicht.

 

 

C.            Verfahrensbeschluss über die Änderung 1. Änderung des VEP 1/97 - Tüddern - Nahversorgungszentrum

 

Der Änderungsentwurf zur 1. Änderung des VEP 1/97 – Nahversorgung Tüddern einschließlich Begründung, Umweltbericht,  Landschaftspflegerischer Begleitplanung und Gutachten ist als Anlage beigefügt.

 

 

                Beschlussvorschlag:

               

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des VEP 1/97 – Nahversorgung Tüddern  als Satzung