Betreff
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013, hier: Zuleitung des Entwurfs
Vorlage
071/2015
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gem.
§ 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung (GO) des Landes Nordrhein-Westfalen wird der
Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister
bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Die
Bilanz zum 31.12.2013 sowie die Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung für
das Haushaltsjahr 2013 sind in der Entwurfsfassung beigefügt.
Dem
Rechnungsprüfungsausschuss obliegt nach § 101 GO die Prüfung des
Jahresabschlusses.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2013 wird zur Kenntnis genommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.