Betreff
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen
Vorlage
066/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20. Juni 2011 die 2. Änderungssatzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen beschlossen. Mit dieser Satzungsänderung wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung von Ausbaubeiträgen für Wirtschaftswege aufgehoben. Dies geschah vor dem Hintergrund, dass nach Angaben des Leiters des Dezernates 33 bei der Bezirksregierung Köln, LVRD Fehres angedacht war, über das derzeit anhängige Flurbereinigungsverfahren Selfkant (B56n) hinaus eine Fortführung der Flurbereinigung für den Gesamtbereich Selfkant – ggf. auch für die Region „Der Selfkant“ – durchzuführen. In diesem Zusammenhang hätte die Gemeinde für den Ausbau der im Flurbereinigungsgebiet befindlichen Wirtschaftswege 80% Zuwendungen abschöpfen können.

 

Das Flurbereinigungsverfahren Selfkant (B56 n) und der damit verbundene Wirtschaftswegeausbau ist zwischenzeitlich hinsichtlich der Ausbaumaßnahmen abgeschlossen, ein weiteres Flurbereinigungsverfahren ist derzeit nicht in Aussicht.

 

Die aus rechtlichen Gründen notwendige Anpassung der Satzung wurde zum Anlass genommen, vor dem Hintergrund der kommunalen Einnahmebeschaffung, die Wiedereinführung der Beitragserhebung für Wirtschaftswegeausbaumaßnahmen zur Tagesordnung zu stellen.

 

Zur rechtlich möglichen und für die tatsächliche Erhebung eines Beitrags für Wirtschaftswege auch erforderlichen Ausweisung in der Satzung sei auf die Mustersatzung des StGB NRW, hier insbesondere § 1 letzter Satz und § 4 Abs. 3 sowie auf die Erläuterungen zu § 1 mit Bezug auf die Entscheidungen des OVG NRW vom 1.6.1977 (II A 1475/75) und vom 28.2.1992 (II A 455/89) hingewiesen. 

Nach der Mustersatzung § 4 (3)  wird der Anteil der Beitragspflichtigen mit 50-80% und die anrechenbare Breite auf 3m angesetzt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Über den Tagesordnungspunkt ist zu beraten und zu beschließen.