Betreff
Anträge von Vereinen auf Aufnahme in das Vereinsregister
Vorlage
020/2006
Art
Sitzungsvorlage alt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 1. September 2005 beantragte der Förderverein MiSS e.V. die Aufnahme in das Vereinsregister und die Gewährung einer jährlichen Beihilfe. Bereits in den Sitzungen des Ausschusses für Tourismus, Partnerschaft, Sport und Kultur am 08.09.2005 und am 08.02.2006 wurde über den Antrag beraten.

 

In der Sitzung des Ausschusses vom 08.09.2005 wurde beschlossen, den Förderverein in die jährliche Förderung aufzunehmen und die Verwaltung wurde beauftragt, weitere Informationen einzuholen, damit anhand dieser Informationen die Höhe der Beihilfe festgelegt werden kann. Zur Sitzung des Ausschusses vom 08.02.2006 wurden die weiteren Informationen vorgelegt, der Tagesordnungspunkt wurde jedoch im Hinblick auf die Änderung der Richtlinien vertagt.

 

Eine Zuschussgewährung ist gemäss Punkt 2.5 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen möglich. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Selfkant und leistet regelmäßig praktische Vereinsarbeit und die Mitglieder wohnen überwiegend in der Gemeinde Selfkant.

 

Der Heimat- und Bürgerverein Schalbruch e.V. beantragte mit Schreiben vom 14. Januar 2006 die Aufnahme in die Liste der förderfähigen Vereine der Gemeinde Selfkant gemäss Punkt 2.3 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen.

 

Bereits in der Sitzung des Ausschusses vom 08.02.2006 wurde über den Antrag beraten und im Hinblick auf die Änderung der Richtlinien vertagt. Eine Zuschussgewährung ist gemäss Punkt 2.3 der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen der Gemeinde Selfkant möglich. Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Selfkant und praktiziert regelmäßig praktische Vereinsarbeit. Darüber hinaus wohnen die Mitglieder überwiegend in der Gemeinde Selfkant.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Heimatvereinigung Selfkant keinen jährlichen Zuschuss erhält.

 

Die derzeit gültigen Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen wurden bereits mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses vom 08.02.2006 übersandt.

 

Hinweis:

Es ist zu berücksichtigen, das in der Vorlage 15 über die Änderung der Richtlinien beraten wird mit der Antragszielrichtung, Fördervereine nicht zu bezuschussen.


Beschlussvorschlag:

Über die Gewährung eines jährlichen Zuschusses an den Förderverein MiSS e.V. sowie an den Heimat- und Bürgerverein Schalbruch e.V. ist zu beraten und zu beschliessen.

 


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle

341.71800