Betreff
Anträge des VDK Selfkant und des Trommler- und Pfeiferkorps St. Martini Isenbruch auf Gewährung eines Zuschusses zum Partnerschaftsbesuch in der Zipfelgemeinde Görlitz
Vorlage
056/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der VDK Selfkant hat mit Schreiben vom 15.08.2014, das als Anlage beigefügt ist, einen Zuschuss zum Partnerschaftsbesuch in der Zipfelgemeinde Görlitz vom

16.06. -21.06.2015 beantragt.

 

Das Trommler- und Pfeiferkorps „St. Martini“ Isenbruch hat mit Schreiben vom 05.03.2015, das als Anlage beigefügt ist, ebenfalls einen Zuschuss zum Partnerschaftsbesuch in der Zipfelgemeinde Görlitz vom 27.08. – 30.08.2015 beantragt. Das Trommler- und Pfeiferkorps „St. Martini“ Isenbruch wird dort im Rahmen des Altstadtfestes in Görlitz am Festumzug aktiv teilnehmen sowie ein einstündiges Konzert geben.

 

Gemäß den Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Zuschüssen zu Partnerschaftsbesuchen von Vereinen und Jugendlichen erhalten Vereine einen Zuschuss von 30 € pro erwachsenen Teilnehmer und 40 € pro jugendlichen Teilnehmer – der Zuschuss soll 1.250,00 € pro Verein nicht überschreiten. Ein Zuschuss wird nur für Mitglieder des Vereins, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Selfkant haben, gewährt. Der Zuschuss kann nur ausgezahlt werden, sofern Haushaltsmittel vorhanden sind.

 

Vor Auszahlung des Zuschusses sind der Gemeinde Presseberichte über den Besuch sowie Teilnehmerlisten, aus der die Geburtsdaten und Wohnorte der teilnehmenden Mitglieder des Vereins hervorgehen, vorzulegen.

 

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen SPD, PRO Selfkant, FDP und Bündnis90/Grüne auf Änderung der Vereinsbezuschussung wurde die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss für Wirtschaftsentwicklung, Tourismus, Partnerschaft und Kultur in die Gemeindevertretung vertagt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung  stimmt der Gewährung eines Zuschusses zu den Partnerschaftsbesuchen des VDK Selfkant und des Trommler- und Pfeiferkorps „St. Martini“ Isenbruch in Görlitz zu, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Der Zuschuss soll 30 € pro erwachsenen Teilnehmer und 40 € pro jugendlichen Teilnehmer betragen – höchstens 1.250,00 €.