Sachverhalt:
Die Gemeinde Selfkant ist Mitglied im
Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant, der Träger der
Mercatorschule (Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“) ist.
Die Mercatorschule beschult aktuell 103
Kinder. Die Mindestgröße einer Förderschule liegt bei 144 Schülerinnen und
Schülern. Daher ist die Schule mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 auslaufend,
d.h., sie darf keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der
Kreis Heinsberg die von ihm betriebenen Förderschulen mit den Schwerpunkten
„Sprache“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ zum neuen Schuljahr auslaufend
stellt. Somit müssten alle Kinder mit diesen Förderbedarfen zwingend an die
Regelschulen, wohnortnahe Förderschulen ständen nicht mehr zur Verfügung.
Aus den v.g. Gründen haben der
Förderschulzweckverband Heinsberg (Trägerkommunen: Städte Heinsberg und
Wassenberg sowie Gemeinde Waldfeucht) als Träger der mit dem Schuljahr
2015/2016 ebenfalls auslaufenden Don-Bosco-Schule in Heinsberg-Oberbruch
(Förderschule „Lernen“) und der Förderschulzweckverband
Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant Gespräche über einen Zusammenschluss
aufgenommen. Würden beide Schulen zu einer Schule zusammengeschlossen, könnte –
zumindest für eine begrenzte Zeit – ein Förderschulangebot im Südkreis erhalten
bleiben. Ziel wäre es dann, die beiden Schulstandorte Heinsberg-Oberbruch und Gangelt
möglichst lange zu betreiben. An jedem Standort müssen allerdings mindestens 72
Kinder beschult werden. Wenn dies aus organisatorischen/tatsächlichen Gründen
nicht mehr möglich sein sollte, würde nur noch der Standort Oberbruch
weitergeführt werden.
Gangelt scheidet allein schon aufgrund der
Größe des Schulgebäudes als alleiniger Standort aus.
Die Stadt Übach-Palenberg hat viele Jahre
eine eigene Förderschule „Lernen“ in Marienberg betrieben. Diese Schule wurde
bereits vor Jahren auslaufend gestellt. Seitdem haben sich immer mehr
Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet Übach-Palenberg für die
Mercatorschule entschieden. Zurzeit werden 16 Kinder von dort beschult. Daher
wurde auch die Stadt Übach-Palenberg in die Verhandlungen einbezogen.
Die Verwaltung schlägt vor, den
Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant um die neuen
Verbandsmitglieder Heinsberg, Waldfeucht, Wassenberg und Übach-Palenberg zu
erweitern und die dieser Sitzungsvorlage beigefügte neue Satzung zu
beschließen. Mit dem Zusammenschluss würde der Zweckverband in
„Förderschulzweckverband Heinsberg-Gangelt“
umbenannt werden. Der Zweckverband soll die Förderschwerpunkte „Lernen“,
„Sprache“ und „emotionale und soziale Entwicklung“ umfassen.
Die Verwaltung des Zweckverbandes würde von
der Stadt Heinsberg übernommen.
Vermögen und Schulden der heutigen
Förderschulzweckverbände
Der Förderschulzweckverband Heinsberg verfügt
– abgesehen von liquiden Mitteln – über kein Vermögen. Das Schulgebäude und die
Einrichtungsgegenstände sind von der Stadt Heinsberg gemietet.
Der Förderschulzweckverband
Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant hat das Gebäude der Mercatorschule in Gangelt
einschließlich der zugehörigen Grundstücke bilanziert. Hinzu kommen
Einrichtungsgegenstände und Schülerbeförderungsfahrzeuge. Für den Schulneubau
hat der Zweckverband erhebliche Zuwendungen des Landes erhalten. Der offene
Finanzierungsbetrag wurde durch Darlehen gedeckt. Auf den 31.12.2014 stellt
sich die Bilanz wie folgt dar:
Aktiva |
|
|
Passiva |
|
Anlagenvermögen |
4.101.203,28 € |
|
Eigenkapital |
883.113,33 € |
Umlaufvermögen |
36.540.,58 € |
|
Sonderposten |
2.634.901,73 € |
Rechnungsab-grenzung |
637,50 € |
|
Rückstellungen |
1.953,91 € |
|
|
|
Verbindlichkeiten |
618.412,39 € |
|
|
|
davon für
Darlehen |
590.564,73 € |
Bilanzsumme |
4.138.381,36 € |
|
Bilanzsumme |
4.138.381,36 € |
Um den Eltern der Schülerinnen und Schülern
eine Wahlmöglichkeit zwischen Regel- und Förderschule bieten und alle
organisatorisch notwendigen Arbeiten vornehmen zu können, muss zeitnah Klarheit
über die Bereitschaft der betroffenen sieben Kommunen zur Trägerschaft einer
gemeinsamen Förderschule geschaffen werden.
Hierzu ist ein Beschluss über eine neue
Verbandssatzung (Entwurf ist beigefügt) erforderlich.
Eine Auseinandersetzung über das Vermögen und
die Schulden des Förderschulzweckverbands Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant ist so
kurzfristig nicht zu erreichen, zumal mit der Vermögensübernahme (z.B. durch
ein Verbandsmitglied) auch das Risiko der langfristigen Nutzung verbunden ist.
Der Satzungsentwurf sieht daher vor, das Vermögen und die Schulden des
Förderschulzweckverbandes als Sondervermögen der „alten“ Verbandsmitglieder zu
bestimmen. Die Vermögensauseinandersetzung zwischen der Stadt Geilenkirchen und
den Gemeinden Selfkant und Gangelt ist dann zu verhandeln, wenn das
Schulgebäude in Gangelt aufgrund der Schülerzahlen nicht mehr betrieben werden
kann. Für den Fall, dass sich die drei Kommunen nicht einvernehmlich
verständigen können, trifft nach dem Satzungsentwurf die Aufsichtsbehörde die Entscheidung.
Satzungsinhalte:
Nachfolgend wird zu wesentlichen Satzungsinhalten berichtet:
§ 2 Angabe der drei
Förderschwerpunkte
§ 3 Name, Verbandssitz, Geschäftsstelle (Stadt Heinsberg)
§ 5 Zusammensetzung
der Schulverbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht
aus 10 Mitgliedern (je 2 Mitglieder Städte Geilenkirchen, Heinsberg und
Übach-Palenberg, je 1 Mitglied Stadt Wassenberg und Gemeinden Gangelt, Selfkant
und Waldfeucht).
§ 9 Schulverbandsvorsteher
Vorsteher ist der
Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister) der Stadt Heinsberg. Sein Stellvertreter
wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten der
übrigen Verbandsmitglieder gewählt.
§ 11 Deckung
des Finanzbedarfs
Die Deckung des Finanzbedarfs
erfolgt durch eine Verbandsumlage. Diese wird gemäß Absatz 3 zu 2/3 nach der
Zahl der Schüler und zu 1/3 nach den Umlagegrundlagen der Kreisumlage auf die
Verbandsmitglieder verteilt. Dies entspricht der heutigen Regelung des Förderschulzweckverbandes
Heinsberg. Beim Förderschulzweckverband Gangelt-Geilenkirchen-Selfkant wurde
die Umlage je zur Hälfte nach Schülerzahl und Umlagegrundlagen erhoben. Die
höhere Gewichtung der Schülerzahl zur Finanzkraft dient einer gerechteren
Lastenverteilung.
Absatz 5 überträgt die Abwicklung
der Schülerbeförderung und die Tragung der damit verbundenen Kosten der
Wohnortkommune der Schülerinnen und Schüler. Derzeit veranlasst der Schulträger
die Beförderung und übernimmt auch die Kosten, die in die Verbandsumlage
einfließen. Die Neuregelung schafft jeder Kommune die Möglichkeit, die für sie
optimalste Form der Schülerbeförderung zu finden und umzusetzen. Auch diese
Regelung dient einer größeren Kostengerechtigkeit.
§ 14 Ausscheiden
von Verbandsmitgliedern
Der § 14 beinhaltet Regelungen
zum einseitigen Ausscheiden von Verbandsmitgliedern (Kündigung der
Mitgliedschaft).
§ 15 Auseinandersetzungen
§ 15 enthält in Absatz 1
Bestimmungen beim Ausscheiden von Verbandsmitgliedern und regelt in Absatz 2
das Sondervermögen der Verbandsmitglieder Gangelt, Geilenkirchen und Selfkant.
Die gesonderte Aufstellung des Sondervermögens wird die zum Zeitpunkt des
Inkrafttretens der neuen Satzung (1. August 2015) bilanzierten Positionen
umfassen.
Soweit sich aus den Beratungen der sieben
betroffenen Kommunen und dem anschließenden Genehmigungsverfahren noch
redaktionelle Änderungen der Satzung ergeben sollten, sollen die Vertreter der
Gemeinde in der Verbandsversammlung ermächtigt werden, diesen Änderungen
zuzustimmen.
Verbandsumlage im Haushaltsjahr 2015
Nach der Erweiterung des Verbandsgebietes
wird die Verbandsverwaltung (dann Stadt Heinsberg) eine Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung erstellen müssen, die die finanzielle Verantwortung der
Verbandsmitglieder neu definiert. Für die Gemeinde Selfkant folgt daraus
konkret, dass sich die Verbandsumlage für den Zeitraum 01.01. bis 31.07.2015
nach der bisher geltenden Verbandssatzung und die Verbandsumlage für den
Zeitraum 01.08. bis 31.12.2015 nach der neuen Verbandssatzung ermittelt und sie
den Transport ihrer Förderschüler ab dem Schuljahr 2015/2016 unmittelbar zu
regeln und zu finanzieren hat. Hierzu wurden erste Überlegungen mit den
Nachbargemeinden Gangelt und Waldfeucht
im Hinblick auf einen gemeinsamen Schülerspezialtransport getätigt.
Vertretung der Gemeinde Selfkant in der neuen
Verbandsversammlung
Nach der neuen Verbandssatzung steht der
Gemeinde 1 Sitz in der neuen Verbandsversammlung zu. Es wird vorgeschlagen,
Herrn Bürgermeister Herbert Corsten (Vertreter GOAR Dirk Schwartzmanns) in die
Verbandsversammlung zu entsenden. Für den Fall, dass Herr Bürgermeister Herbert
Corsten zum stellvertretenden
Verbandsvorsteher gewählt wird (dann kann er nicht Mitglied der Verbandsversammlung
sein) wird vorgeschlagen den GOAR Dirk
Schwartzmanns als ordentliches Mitglied (Vertreterin Vae Ulrike Griens) zu
bestimmen.
Weitere
Entwicklungen
Dem Vorschlag der Verwaltung folgend haben in
der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Abstimmungsgespräche zwischen allen
beteiligten Kommunen stattgefunden. Der beigefügte Satzungsentwurf, in dem die
Kostenverteilung von 2/3 auf Grundlage der Schülerzahl und 1/3 nach den
Umlagegrundlagen der Kreisumlage erhoben werden soll, fand bei allen
beteiligten Kommunen Zustimmung.
Entgegen dieser
Absprache hat der Rat der Stadt Übach-Palenberg in der Sitzung vom 23. März
2015 beschlossen, dem
Förderschulzweckverband nur beizutreten, wenn die Kostenverteilung sich
ausschließlich nach den jeweiligen Schülerzahlen der beteiligten Kommunen
richtet. Da die anderen Kommunen wegen
der dann von ihnen zu tragenden zusätzlichen Kosten einer solchen finanziellen
Regelung nicht zustimmen, wird der o. a. neue Zweckverband nicht zustande
kommen können. Es ist nach Meinung der
Bürgermeister aber unabdingbar, dass für das Wohl der Kinder eine Möglichkeit
zur Beschulung erhalten bleibt.
Der Landrat des
Kreises Heinsberg hat in einem Schreiben vom 25. März 2015 mitgeteilt, dass die Trägerschaft für die
Don-Bosco-Schule und für die Mercatorschule seitens des Kreises Heinsberg
übernommen wird, wenn es zu keiner Einigung auf der Ebene der Städte und
Gemeinden im Südkreis kommen sollte. Die Übernahme der Trägerschaft wird jedoch
aus haushaltstechnischen Gründen erst
zum Schuljahr 2016/17 möglich sein. Das
Schreiben ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Im Hinblick auf
die auslaufende Schließung der
kreiseigenen Förderschulen, der Gebrüder-Grimm-Schule, Förderschwerpunkt
„Sprache“ und der Janusz-Korczak-Schule, Förderschwerpunkt „Emotionale und
soziale Entwicklung“ ist es allerdings erforderlich, dass bereits zum Schuljahr
2015/16 bei der Don-Bosco-Schule und bei der Mercatorschule die
Förderschwerpunkte „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“
hinzugefügt werden und dass der bisherige Förderschulzweckverband Geilenkirchen
- Gangelt - Selfkant bis zum Schuljahresende 2015/16 fortgeführt wird.
Ebenso ist bei der Bezirksregierung ein dementsprechender Antrag für eine vorübergehende Weiterführung der beiden Schulstandorte bis zur Übernahme durch den Kreis zu stellen.
Beschlussvorschlag:
1. Die Gemeindevertretung beschließt, der
Erweiterung des
Förderschulzweckverbandes Gangelt – Geilenkirchen – Selfkant um die
neuen Verbandsmitglieder Stadt Heinsberg, Stadt Wassenberg, Gemeinde Waldfeucht
und Stadt Übach-Palenberg, auf Basis des dieser Sitzungsvorlage beigefügten
Satzungsentwurfs, unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Kommunen sich an
dem Förderschulzweckverband beteiligen und den Satzungsentwurf in der
vorgelegten Form akzeptieren,
zuzustimmen.
2. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden
beauftragt, den erforderlichen Beschlüssen zur Änderung der Verbandssatzung –
ggfs. unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen – zuzustimmen.
3. Herr Bürgermeister Herbert Corsten (Vertreter
GOAR Dirk Schwartzmanns) wird als Mitglied der Gemeinde Selfkant in die neue
Verbandsversammlung entsandt. Sollte Herr Herbert Corsten zum stellvertretenden
Verbandsvorsteher gewählt werden, so übernimmt GOAR Dirk Schwartzmanns für die
Wahlzeit des Herrn Corsten als stellvertretender Verbandsvorsteher die
ordentliche Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung, zu seiner Vertreterin
wird Frau Ulrike Griens bestellt.
4. Sollte es nicht zur Realisierung des 1.
Beschlussvorschlages kommen, wird der Förderschulzweckverband Geilenkirchen – Gangelt – Selfkant bis zum
Schuljahresende 2015/16 fortgeführt, unter der Voraussetzung, dass der
Kreis Heinsberg im Anschluss die Trägerschaft der Mercatorschule und der Don
Bosco-Schule übernimmt. Die
Förderschwerpunkte „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ sollen
bei der Don-Bosco-Schule und der Mercatorschule zum Schuljahr 2015/16
hinzugefügt werden.
5. Für diesen Fall wird der
Zweckverbandsvorsteher aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zur
ausnahmsweisen Fortführung der Mercatorschule bis zur Übernahme durch den Kreis
Heinsberg bei der Bezirksregierung Köln
einzureichen.
6. Mit einer ggf. erfolgenden Übernahme der
Schulträgerschaft durch den Kreis Heinsberg erlischt der Zweckverband für die
Förderschule.