Betreff
Änderung der Gebührenordnung für die Benutzung von gemeindeeigenen Turnhallen
Vorlage
049/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Für die Benutzung der gemeindeeigenen Turnhallen zu sportlichen Zwecken ist durch den jeweiligen Verein eine Gebühr zu entrichten.

 

Bisher wurde die Gebühr je Quartal abgerechnet. Grundlage für die Abrechnung waren die  tatsächlich genutzten Zeiten der Vereine, die in den Belegungsplan der jeweiligen Turnhalle eingetragen werden mussten.

 

Aufgrund des sehr hohen Verwaltungsaufwandes bei der Abrechnung der Turnhallengebühren wurde die Gebührenordnung dahingehend überarbeitet, dass die Gebühren zukünftig einmal jährlich erhoben werden.

 

Die Gebühren sollen gestaffelt nach der wöchentlichen Nutzungszeit im Sommer- /bzw. Winterplan pauschal festgelegt werden.

 

Die Änderung der Gebührenordnung ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gebührenordnung wird in der vorgelegten Form beschlossen.