Betreff
Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen
Vorlage
196/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 30.09.2007 eine Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen.

 

Die CDU schlägt vor, dass die Zuschussregelung  von derzeit max. 8.000,-- € auf künftig bis zu 10.000,-- € angepasst werden soll. Der zuständige Ausschuss soll im Einzelfall entscheiden, ob das  verbleibende Geld am Jahresende im Sinne der Richtlinie als Bonuszahlung o.ä. verwandt wird oder aber ins nächste Haushaltsjahr gebucht wird.

 

Seitens der CDU-Fraktion wird folgende Neufassung des Punktes 4.3. angeregt:

 

4.3 Bezuschussung von Baumaßnahmen der Vereine

 

Für Baumaßnahmen der Vereine wird in jedem Haushaltsjahr ein Betrag von 10.000,-- € zur Verfügung gestellt. Zuschussfähig sind Baumaßnahmen ab einem Materialkostenvolumen von 10.000,-- €. Werden die Gelder in einem Haushaltsjahr nicht vollständig abgerufen bzw. verteilt, so werden sie ins nächste Haushaltsjahr übernommen, sofern der zuständige Ausschuss keine andere Regelung trifft.  Auf die Gewährung eines Zuschusses oder einer bestimmten Höhe besteht kein Rechtsanspruch.

Zielrichtung ist, dass sich ein objektbezogener Zusammenschluss der Vereine besonders auszahlen sollte. Wenn Projekte von mehreren Vereinen finanziell getragen, genutzt und unterhalten werden, können auch sinnvolle Objekte, die der Gesamtbevölkerung zugute kommen, realisiert werden.

Zuschussregelung:

 

maximale Höhe

1 Verein     

15 % der Materialkosten   2.000,-- €  statt bisher 10 % der Materialkosten  1.500,-- €

2 Vereine

20 % der Materialkosten   4.000,-- €  statt bisher 15 % der Materialkosten   3.000,-- €

3 Vereine

30 % der Materialkosten   8.000,-- €  statt bisher 20 % der Materialkosten   5.000,-- €

4 Vereine

40 % der Materialkosten 10.000,-- € statt bisher 30 % der Materialkosten   8.000,-- €

 

Die Bezuschussung erfolgt im Rahmen der bereitstehenden Haushaltsmittel. In der ersten Ausschusssitzung des Jahres wird über eingegangene Anträge beraten.

Grundsätzlich gibt es keine Antragsfrist. Anträge auf Bezuschussung, die in einem Haushaltsjahr nicht berücksichtigt werden konnten, genießen im nachfolgenden Jahr Priorität. Die Anträge auf Bezuschussung müssen vor Beginn der anstehenden Maßnahme gestellt werden.

Für bereits begonnene Maßnahmen kann kein Zuschuss gewährt werden. Bei einer Bezuschussung sind der Gemeinde ausreichende Verwendungsnachweise unter Beifügung der Rechnungs- und Zahlungsbelege vorzulegen.

 

Der Antrag ist der Einladung als Anlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag der CDU-Fraktion  auf Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen ist zu beraten.