Betreff
Einführung und Verpflichtung von sachkundigen Bürgern
Vorlage
046/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW sind die nachfolgend aufgeführten sachkundigen Bürger von der Vorsitzenden in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten:

 

Klaus Peters

Jürgen Hensgens

Josef Houben

Willi Küsters

Christoph Meiers

Ralf Bergendahl

Gottfried Engendahl

 

Die einzuführenden sachkundigen Bürger verpflichten sich wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Verpflichtungserklärung kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ ausgesprochen werden.