hier: Lindenstr. 14, Saeffelen
Sachverhalt:
Gem. § 3 (4) Denkmalschutzgesetz ist eine
Eintragung aus der Denkmalliste zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen
nicht mehr vorliegen.
Das o.g. Objekt wurde versteigert und von
einer ortsansässigen erworben. Im Zuge der geplanten Umbauarbeiten wurde das
Rheinische Amt für Denkmalpflege ordnungsgemäß beteiligt.
Bei der Besichtigung des Objektes Lindenstr.
14 in Saeffelen, durch Frau Dr.
Heinzelmann, konnte festgestellt werden, dass bauliche oder geschichtliche
Gründe für die Unterschutzstellung nicht mehr vorhanden sind.
Auch nach erneuter Besichtigung durch den
zuständigen Mitarbeiter des Amtes für
Denkmalpflege wurde festgestellt, dass aus städtebaulicher Sicht ein
Denkmalschutz der Hofanlage nicht mehr hinreichend begründbar ist. Die ehemals
bedeutende historische Dorfform Saeffelens ist im heutigen Ortsbild nicht mehr
erkennbar.
Daher soll dem Antrag des Eigentümers entsprochen werden, das Objekt aus der Denkmalliste zu löschen.
Beschlussvorschlag:
Das Objekt Lindenstr. 14, 52538 Selfkant-Saeffelen, ist aus der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant zu löschen.