Betreff
Löschung aus der Denkmalliste,
hier: Lindenstr. 14, Saeffelen
Vorlage
035/2015
Aktenzeichen
41 40 00 - 23
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gem. § 3 (4) Denkmalschutzgesetz ist eine Eintragung aus der Denkmalliste zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

 

Das o.g. Objekt wurde versteigert und von einer ortsansässigen erworben. Im Zuge der geplanten Umbauarbeiten wurde das Rheinische Amt für Denkmalpflege ordnungsgemäß beteiligt. 

Bei der Besichtigung des Objektes Lindenstr. 14 in Saeffelen,  durch Frau Dr. Heinzelmann, konnte festgestellt werden, dass bauliche oder geschichtliche Gründe für die Unterschutzstellung nicht mehr vorhanden sind.

Auch nach erneuter Besichtigung durch den zuständigen  Mitarbeiter des Amtes für Denkmalpflege wurde festgestellt, dass aus städtebaulicher Sicht ein Denkmalschutz der Hofanlage nicht mehr hinreichend begründbar ist. Die ehemals bedeutende historische Dorfform Saeffelens ist im heutigen Ortsbild nicht mehr erkennbar.  

 

Daher soll dem Antrag des Eigentümers entsprochen werden, das Objekt aus der Denkmalliste zu  löschen.


Beschlussvorschlag:

Das Objekt Lindenstr. 14, 52538 Selfkant-Saeffelen, ist aus der Denkmalliste der Gemeinde Selfkant zu löschen.