Betreff
Zuleitung des bestätigten Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
034/2015
Art
Sitzungsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 80 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der Entwurf der
Haushaltssatzung vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Dieser leitet den bestätigten Entwurf nach § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NRW dem
Rat zu.
Nach der Zuleitung des
Entwurfes an den Rat, hat der Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf nach § 59
Abs. 2 Satz 1 GO NRW vorzubereiten.
Der durch den Kämmerer
aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der
Haushaltssatzung nebst Anlagen
für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit dem Rat zugeleitet.
Wegen des Umfangs der Vorlage
wird der Entwurf bei der Ratssitzung ausgelegt.