Betreff
Zuleitung des bestätigten Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
034/2015
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 80 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der Entwurf der Haushaltssatzung vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Dieser leitet den bestätigten Entwurf nach § 80 Abs. 2 Satz 1 GO NRW dem Rat zu.

Nach der Zuleitung des Entwurfes an den Rat, hat der Haupt- und Finanzausschuss den Entwurf nach § 59 Abs. 2 Satz 1 GO NRW vorzubereiten.

 

Der durch den Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der

Haushaltssatzung nebst Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit dem Rat zugeleitet.

Wegen des Umfangs der Vorlage wird der Entwurf bei der Ratssitzung ausgelegt.