Betreff
Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Selfkant Nr. 44 "Alte Bahn - Süd" in Süsterseel
Vorlage
024/2014
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Sicherung der in der Sitzungsvorlage 020/2014 dargestellten gemeindlichen Planung, hierzu gehört neben der Ausweisung eines Mischgebietes auch die innere Erschließung des Geltungsbereichs, ist der Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauBG erforderlich. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „Alte Bahn - Süd“ in Süsterseel die als Anlage beigefügte Satzung zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre umfasst die Flurstücke Gemarkung Süsterseel, Flur 5, Nrn. 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 312, 13, 14, 243 und 16 jeweils teilweise und ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan (schraffierter Bereich).