Betreff
Teilnahme am Landesfonds " Kein Kind ohne Mahlzeit"
Vorlage
192/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem neu errichteten Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ hat die Landesregierung NRW sich zum Ziel gesetzt, Kindern aus finanzschwachen Familien eine Teilnahme am Mittagstisch im Rahmen einer Ganztagsschule zu ermöglichen.

 

Mit Hilfe der Landeszuwendungen soll auch den Kindern aus finanzschwachen Familien eine Teilnahme an einer Ganztagsschule ermöglicht werden, um möglichst allen Kindern die Chance zur Bildungsförderung zu bieten. Gleichzeitig soll auch eine Heranführung an eine gesunde und ausgewogene Ernährung, worauf im Ganztag allergrößter Wert gelegt wird, sowie ein angemessenes Sozialverhalten gefördert werden.

 

Der Landesfonds wurde zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren eingerichtet und enthält eine Förderung in Form finanzieller Leistungen, die sich wie folgt darstellen:

 

Ausgehend von 200 Verpflegungstagen pro Schuljahr wird von jährlichen Kosten der Mittagsverpflegung von € 500,00  als Bemessungsgrundlage ausgegangen (€ 2,50 / Mittagessen). Die Förderung des Landes beträgt bis zu € 200,00 pro bedürftigem Kind. Der nicht gedeckte Aufwand (€ 300,00) ist durch Elternbeiträge in Höhe von jährlich € 200,00  (entspricht durchschnittlich € 1,00 / Mittagessen) und einem Eigenanteil des Schulträgers von jährlich € 100,00  zu finanzieren.

 

Fördervoraussetzung ist neben einem entsprechenden Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme an diesem Landesfonds, die Bedürftigkeit der Erziehungsberechtigten.

 

Als bedürftig im Sinne des Erlasses gelten Bezieher der folgenden Leistungen:

            - Leistungsbezug nach dem SGB II (so genannte Harz IV-Empfänger),

            - Sozialhilfe nach dem SGB XII,

            - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),

            - Empfänger von Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

 

Für den hiesigen Schulträgerbereich gilt dies für den Mittagstisch im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschulen, der an der KGS Selfkant I sowie der KGS Selfkant II eingerichtet ist. An der KGS Selfkant II nehmen momentan keine Kinder am Mittagstisch teil, an der KGS Selfkant I nehmen zur Zeit 26 Kinder am Mittagstisch teil, bei  10 dieser  Kinder  besteht  Bedürftigkeit.

 

Da der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ zum 30.09. zu stellen war, wurde der Antrag für 10 Kinder bei der Bezirksregierung bereits eingereicht. Bei  10 Kindern ergibt sich ein durch den Schulträger aufzubringender Eigenanteil in Höhe von € 1.000,00.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stimmt der Teilnahme  am Projekt „ Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu.