Sachverhalt:
Mit
dem neu errichteten Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ hat die
Landesregierung NRW sich zum Ziel gesetzt, Kindern aus finanzschwachen Familien
eine Teilnahme am Mittagstisch im Rahmen einer Ganztagsschule zu ermöglichen.
Mit
Hilfe der Landeszuwendungen soll auch den Kindern aus finanzschwachen Familien
eine Teilnahme an einer Ganztagsschule ermöglicht werden, um möglichst allen
Kindern die Chance zur Bildungsförderung zu bieten. Gleichzeitig soll auch eine
Heranführung an eine gesunde und ausgewogene Ernährung, worauf im Ganztag allergrößter
Wert gelegt wird, sowie ein angemessenes Sozialverhalten gefördert werden.
Der
Landesfonds wurde zunächst für einen Zeitraum von 2 Jahren eingerichtet und
enthält eine Förderung in Form finanzieller Leistungen, die sich wie folgt
darstellen:
Ausgehend
von 200 Verpflegungstagen pro Schuljahr wird von jährlichen Kosten der
Mittagsverpflegung von € 500,00 als
Bemessungsgrundlage ausgegangen (€ 2,50 / Mittagessen). Die Förderung des
Landes beträgt bis zu € 200,00 pro bedürftigem Kind. Der nicht gedeckte
Aufwand (€ 300,00) ist durch Elternbeiträge in Höhe von jährlich € 200,00 (entspricht durchschnittlich € 1,00 /
Mittagessen) und einem Eigenanteil des Schulträgers von jährlich € 100,00 zu finanzieren.
Fördervoraussetzung
ist neben einem entsprechenden Beschluss des Schulträgers zur Teilnahme an
diesem Landesfonds, die Bedürftigkeit der Erziehungsberechtigten.
Als
bedürftig im Sinne des Erlasses gelten Bezieher der folgenden Leistungen:
- Leistungsbezug nach dem SGB II (so
genannte Harz IV-Empfänger),
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Empfänger von Kinderzuschlag gem.
§ 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
Für
den hiesigen Schulträgerbereich gilt dies für den Mittagstisch im Rahmen der offenen
Ganztagsgrundschulen, der an der KGS Selfkant I sowie der KGS Selfkant II
eingerichtet ist. An der KGS Selfkant II nehmen momentan keine Kinder am
Mittagstisch teil, an der KGS Selfkant I nehmen zur Zeit 26 Kinder am
Mittagstisch teil, bei 10 dieser Kinder
besteht Bedürftigkeit.
Da
der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesfonds „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ zum 30.09. zu stellen war, wurde der Antrag für 10 Kinder bei der
Bezirksregierung bereits eingereicht. Bei 10 Kindern ergibt sich ein durch den
Schulträger aufzubringender Eigenanteil in Höhe von € 1.000,00.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss stimmt der Teilnahme am Projekt „ Kein Kind ohne Mahlzeit“ zu.