Betreff
Kreuzungsbereich L 228 / Biesener Weg in Höngen
Vorlage
174/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Anlässlich eines Ortstermines im Januar 2007 im o.g. Kreuzungsbereich wurden mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes, der Kreispolizeibehörde Heinsberg und dem Landesbetrieb Straßenbau als zuständigen Baulastträger der Landstraße Überlegungen angestellt, den Einmündungsbereich Biesener Weg in die L 228 zu optimieren. Als Sofortmaßnahme wurde damals die Entfernung des an der gegenüberliegenden Seite befindlichen Verkehrsspiegels vorgenommen.

 

Entsprechend der damaligen Vereinbarung hat der Landesbetrieb Straßenbau eine Planung erstellt, durch die eine Verschwenkung in der L 228 erfolgt. Die hierzu entwickelten beiden Varianten sind der Sitzungsvorlage beigefügt.

 

Durch die mögliche Umsetzung wird gewährleistet, dass die Verkehrsteilnehmer auf der Landstraße den Einmündungsbereich eher erkennen und hierdurch gefährliche Verkehrssituationen vermieden werden.

 

Für die Umsetzung der Variante 2 – Verschiebung der Achse um ca. 2 Meter – wurden von der derzeitigen Hausmeisterfirma der Gemeinde Angebote für die Umgestaltung eingeholt. Diese belaufen sich auf 10.887,05 € (für die Umbauarbeiten an der Landstraße) und auf 11.522,50 € (für die Umbauarbeiten an den Nebenanlagen). Die Gesamtkosten für die Umsetzung der Variante 2 betragen demnach 22.409,55 €.

 

Ursächlich für die Erforderlichkeit dieser Maßnahme ist der aus dem Biesener Weg einmündende Verkehr. In Folge dessen muss Kostenträger der Straßenbaulastträger sein, welche für die Einmündung zuständig ist (Gemeinde). Der Landesbetrieb Straßenbau hat jedoch signalisiert, dass er sich mit einem pauschalen Betrag von 5.000,00 € an den Kosten beteiligen könnte.

 

Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme teilweise zur Verfügung, wodurch eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich würde (Haushaltsansatz 10.000,00 €, noch verfügbar 9.900,00 €).

 

Alternativ zum Umbau des Einmündungsbereiches bestünde die Möglichkeit, den Biesener Weg als Einbahnstraße zu nutzen, so dass keine Fahrzeuge in den derzeitigen Kreuzungsbereich mit der L 228 einfahren können.


Beschlussvorschlag:

 

In Anbetracht des nicht unerheblichen Kostenvolumens für den Haushalt der Gemeinde Selfkant, schlägt die Verwaltung vor den Beschluss zu fassen,  zunächst probeweise eine Einbahnstraßenregelung für den Biesener Weg einzurichten, der nur die Einfahrt in die und nicht die Ausfahrt aus dieser Straße zulässt. Eine Ausfahrt auf die L228 dürfte von der Straße „An Dilia“ problemlos möglich sein.