Betreff
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) für die Jahre 2007 bis 2012
Vorlage
171/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 7 des Landeswassergesetzes (LWG) sind die Kommunen in NRW verpflichtet, ihre Abwasserbeseitigungskonzepte im Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben und der zuständigen Bezirksregierung vorzulegen.

 

Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Kommunen der zuständigen Bezirksregierung eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor.

 

Das Abwasserbeseitigungskonzept soll auch Aussagen darüber enthalten, wie zukünftig in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser unter Beachtung des § 51 a LWG und der städtebaulichen Entwässerungssituation beseitigt werden kann. Dabei sind die Auswirkungen auf die bestehende Entwässerungssituation sowie die Auswirkungen auf das Grundwasser und die oberirdischen Gewässer darzustellen.

 

Das Ingenieurbüro Hofmann wurde beauftragt, die 5. Fortschreibung des  Abwasserkonzeptes für die Gemeinde Selfkant zu erstellen.

 

Herr Assessor Hofmann wird die Konzeptfortschreibung während der Sitzung erläutern und Fragen beantworten.

 

Den Fraktionsvorsitzenden wird jeweils eine Ausfertigung der 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes zur Verfügung gestellt.


Beschlussvorschlag:

 

Die 5. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Selfkant wird beschlossen und für verbindlich erklärt.