Betreff
Antrag des Jugendclub Arearea Tüddern auf Instandsetzung des Jugendheimes Tüddern
Vorlage
169/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Der Jugendclub Arearea Tüddern e.V. hat  mit Schreiben vom 18.04.2006 auf die Mängel im Jugendheim Tüddern hingewiesen. Die Problematik wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Partnerschaft, Sport und Kultur am 30.05.2006 sowie im Ausschuss für Schule, Jugend und Soziales am 23.08.2006 beraten.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend und Soziales wurde beschlossen, dass die Verwaltung gemeinsam mit der Jugendgruppe preisgünstige  Lösungswege erarbeitet und die Kosten zur Vergitterung der Fenster und zur Installation einer Ballfanganlage ermittelt. Anschließend soll die Angelegenheit zwecks Zuschussgewährung erneut dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

Mit Schreiben vom 17.04.2007 hat die Jugendgruppe einen Kostenvoranschlag der Firma Metalltechnik Ingo Jansen, Selfkant, zur Vergitterung von 3 Fenstern in Höhe von 2.088,45 € vorgelegt und mit Schreiben vom Juni 2007 einen Kostenvoranschlag zur Installation einer Ballfanganlage der Firma Metalltechnik Ingo Jansen, Selfkant, in Höhe von 1.865,92 € vorgelegt. Die Schreiben sowie die Kostenvoranschläge sind als Anlagen beigefügt.

 

Vor Installation einer Ballfanganlage ist beim Bauordnungsamt des Kreises Heinsberg ein Bauantrag zu stellen.

 

Bereits in einem Gespräch mit der Jugendgruppe Arearea am 1. Juni 2001, zu dem der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur, Sport, Jugend und Soziales eingeladen hatte und an dem die Fraktionsvorsitzenden und die Gemeindevertreter des Ortes Tüddern teilgenommen haben, wurde beschlossen, bei Anlegung des Jugendplatzes zu den hinteren Gärten einen Zaun zu errichten, so dass ein Ballfangzaun entsteht. Diese Maßnahme wurde bis heute nicht realisiert.

 

Von daher ist die Maßnahme „Installation einer Ballfanganlage“ getrennt von der Maßnahme „Fenstervergitterung“ zu sehen.

 

Zur Finanzierung der Maßnahme  „Vergitterung“ kann der Baufonds gemäss Ziffer 4.3 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppe nicht in Anspruch genommen werden, da das Materialkostenvolumen für eine Bezuschussung mind. 10.000 € betragen muss.

 

Gemäß Ziffer 3.5 der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen der Gemeinde Selfkant erhält jede anerkannte Jugendgruppe auf Antrag einen Zuschuss in einer Höhe bis zu 750 € für Anschaffungen. Diesen Zuschuss hat die Jugendgruppe bereits im März 2007 für die Anschaffung von Tischen, Stühlen und Sitzbänken beantragt. Der Zuschuss wurde noch nicht ausgezahlt.


Beschlussvorschlag:

Über den Antrag der Jugendgruppe Arearea Tüddern auf Übernahme der Kosten für die Vergitterung von 3 Fenstern sowie zur Installation einer Ballfanganlage ist zu beraten und beschließen.