Betreff
Abstufung eines Abschnittes der Kreisstraße K 3 zur Gemeindestraße
Vorlage
167/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Zum sog.  „klassifizierten Straßennetz“ gehören die Bundesfernstraßen, die Landesstraßen und die Kreisstraßen. Nach § 1 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) dienen die Bundesfernstraßen einem „weiträumigen Verkehr“ und bilden ein zusammenhängendes Verkehrsnetz. Nach § 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NW (StrWG NRW) haben Landesstraßen mindestens „regionale Verkehrsbedeutung“ und dienen den durchgehenden Verkehrsverbindungen; sie sollen untereinander und mit den Bundesfernstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden. Kreisstraßen sich danach Straßen mit „überörtlicher Verkehrsbedeutung“, die den zwischenörtlichen Verkehrsverbindungen dienen; sie sollen mindestens einen Anschluss an eine Bundesstraße, Landesstraße oder Kreisstraße haben.

 

Nicht zuletzt wegen der Übernahme der L 410 aus dem niederländischen in das deutsche Straßennetz und die in der Folgezeit vorgenommenen Verknüpfungen mit der B 56 bei Süsterseel, mit der L228 bei Heilder und mit der K 15 bei Höngen, aber auch wegen der Fortentwicklung der übrigen Infrastruktur haben sich sukzessive Verkehrverlagerungseffekte eingestellt, die eine Neuordnung des klassifizierten Straßennetzes angezeigt erscheinen lassen. So hat die Verkehrsbedeutung der L 227 auf dem westlichen Streckenabschnitt von der Bundesstraße bei Mindergangelt bis zur L 221 bei Janses Mattes so weit abgenommen, dass ihr nach Einschätzung des Landesbetriebes Straßenbau  NRW ein regionales Interesse nicht mehr beizumessen ist. Das belegen auch die Ergebnisse aus der bundesweiten Straßenverkehrszählung aus 2005, die dort abschnittsweise eine Verkehrsbelastung von z. T. nur noch rd. 2.500 Kfz/ 24 h ausweist. Nach einer Prognoseberechnung wird die Verkehrsbelastung z. T. auf unter 2.000 Kfz/ 24 h absinken.

 

Nach Erörterung der Gesamtsituation mit Vertretern des Landes NRW hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW daher mit Schreiben vom 13. März 2007 den Kreis Heinsberg um Zustimmung zu einer Abstufung der L 227 auf dem Streckenabschnitt von der Bundesgrenze bei Mindergangelt bis zur B 221 bei Janses Mattes zur Kreisstraße gebeten. Vorbehaltlich des Votums der dafür zuständigen Gremien des Kreises Heinsberg (Sitzung des Kreistages am 13. September 2007) ist seitens des Kreise Heinsberg beabsichtigt, die erbetene Zustimmung zu erteilen.

 

Ebenso wie im Fall der L 227 hat aber auch die Verkehrsbedeutung der Kreisstraße K 3 auf dem Streckenabschnitt von Selfkant-Saeffelen bis Gangelt-Birgden aufgrund von Verkehrsverlagerungen abgenommen. Dies belegen auch die Ergebnisse aus der bundesweiten Straßenverkehrszählung aus 2005, die dort eine Verkehrsbelastung von nur noch rd. 1.000 Kfz/ 24 h ausweist. Nach Prognoserechnungen wird die Verkehrsbelastung dort auf deutlich unter 1.000 Kfz/ 24 h absinken. Die K 3 hat auf diesem Streckenabschnitt offensichtlich nur noch örtliche Verkehrsbedeutung. Daher ist nach Einschätzung des Kreises Heinsberg eine Abstufung der K 3 auf dem genannten Streckenabschnitt zur Gemeindestraße angezeigt. Im Bereich der Gemeinde Selfkant wäre der Abschnitt vom Knoten L 228/ K 3 in Saeffelen bis zur Gemeindegrenze Selfkant/ Gangelt (0,760 km) von Abstufung betroffen.

Diese Strecke befindet sich in einem fast neuwertigen Zustand, so dass in nächster Zeit nicht mit größeren Unterhaltskosten zu rechnen ist.

Die Gemeinde Gangelt hat für ihren Bereich bereits entsprechende Zustimmung erteilt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der vor beschriebenen Abstufung der Kreisstraße K 3 vom Knoten L 228/ K 3 bis zur Gemeindegrenze Selfkant/ Gangelt (0,760 km) wird zugestimmt und der Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Verfahrensschritte einzuleiten und dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.