Betreff
Abgrabung und Renaturierung von Teilflächen der ehemaligen Löwensafari
Vorlage
150/2007
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung vom 28. 06. 2006 hat der Rat der Gemeinde Selfkant mehrheitlich dem Bürgermeister den Auftrag zu weiteren Gesprächen mit den übergeordneten Behörden erteilt, mit der Zielrichtung der Umsetzung des Vorhabens:

                        Abgrabung und Renaturierung der ehemaligen Löwensafari.

Weiterhin sollte mit den interessierten Firmen die Zielrichtung vereinbart werden, dass der Zeitraum für die Abgrabungstätigkeit möglichst eng unter entsprechender Berücksichtigung einer wirtschaftlich sinnvollen Umsetzung bemessen wird.

 

Ebenfalls sollten in Anbetracht der besonderen Sensibilität des Areals auch mit der Schutzgemeinschaft Westerheide offene Gespräche mit der Zielrichtung der Einbindung in die ggf. nach erfolgter Abgrabung durchzuführenden Renaturierungsmaßnahmen geführt werden.

 

Zur Einbindung und Information der Öffentlichkeit hat der Bürgermeister am 20. Dezember 2006 zu einer Bürgerversammlung in die Gaststätte zum Bauernmuseum in Tüddern geladen. Im Rahmen dieser gut besuchten Veranstaltung, bei der auch die Schutzgemeinschaft zahlreich vertreten war, wurde das Vorhaben sowohl visuell als auch im Vortrag erläutert. Die Vorgaben von Bezirksregierung und der unteren Landschaftsbehörde wurden dabei konkret wie folgt beschrieben:

 

1.         Beschränkung der Abgrabung auf den Geltungsbereich des bisherigen Vorhaben-             Erschließungsplans Nr. 6/98 „Natural Event Center“; Flächengröße 4,76 ha.

2.         Beschränkung der Nassabgrabung im inneren Bereich auf ca. 2,2 ha (Parkplatz,                   Teich, ehemaliger Restaurationsbereich)

3          Entsiegelung der vorhandenen Asphaltflächen; wobei diese Maßnahme als    vorweggenommene Kompensationsmaßnahme in Anrechnung gebracht wird

4.         Kompensation des zu rodenden Waldbestands in Absprache mit dem Forst

5.         Beschränkung der Abgrabung auf einen Zeitraum von ca. 5 Jahren

6.         Das nach der Abgrabung entstehende Gewässer der Natur zu überlassen und

            das Gelände für eine stille natur- und landschaftsorientierte Erholung zu öffnen

7.         Die aus der Trockenabgrabung hervorgehenden Flächen nicht zu verfüllen      und in Tieflage zu belassen

8.         Diese Flächen vorzugsweise als Offenlandbiotope zu entwickeln

9.         Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6/98 zurück zu nehmen.

 

Die Darstellung und Beschreibung des Vorhabens hatte auch nach Erläuterung konkreter Nachfragen durch die vertretene Bürgerschaft und Schutzgemeinschaft eine überraschen positive Resonanz.

Darauf fußend, wurde drei bekannten inländischen und drei niederländischen mit Abgrabung erfahrenen Unternehmen eine Verpachtung des in Rede stehenden Areals zu den vorgenannten Bedingungen angeboten.

Das Angebot eines einschlägigen niederländischen Unternehmens war die Basis zu weiteren gemeinsamen Gesprächen bei der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg. Diese haben zu einer Konkretisierung des Angebots geführt, das nunmehr Anlass dafür ist, eine endgültige Entscheidung des Rates über eine Umsetzung und Durchführung der Abgrabung herbei zu führen.

Im Vorfeld konnte mit dem potentiellen Pächter bereits Einigkeit darüber erzielt werden, dass die durchzuführenden Abtransporte entweder über die K1 zur bis dahin vorhandenen Anschlussstelle L228 / B 56n oder aber über die K1 und die K15 bis zum Anschluss Kreisverkehr K 15 / L410 erfolgen.

 

In der letzten Ratssitzung wurde dieser Tagesordnungspunkt im Zusammenhang mit der Information der Ratsmitglieder über vertragsinhaltliche Einzelheiten in den nicht öffentlichen Teil verwiesen.

Ergebnis der dortigen Beratungen war ein Antrag des Fraktionsvorsitzenden der CDU mit folgendem Inhalt:

 

  1. die Vertagung in die nächste Sitzung,
  2. eine mögliche anderweitige Ausweisung einer Sonderfläche ohne Festlegung einer bestimmten Fläche mit der Bezirksregierung abzustimmen,
  3. die Thematik in der nächsten öffentlichen Sitzung zu behandeln.

 

Der in diesem Zusammenhang noch offen stehende Punkt 2 einer Abstimmung mit der Bezirksregierung wurde im Rahmen einer gemeinsamen Besprechung im Rathaus mit dem zuständigen Dezernenten  der Bezirksregierung, an der neben  dem Bürgermeister und dem Kämmerer auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Stassen, und für die FDP-Fraktion Herr Schürgers teilnahmen, abgearbeitet.

Ergebnis dieser Besprechung war zunächst die Feststellung der Bezirksregierung, dass eine Sonderfläche im Bereich der ehemaligen Löwensafari seit der letzten Änderung des Gebietsentwicklungsplans nicht mehr besteht.

Nach Erörterung der derzeitigen Rechtslage erklärte Herr Bleeker den Anwesenden, dass es natürlich nicht möglich sei, der Gemeinde Selfkant einen Freibrief in dieser Sache erteilen zu können, zumal Lage, Zweckbestimmung usw. eines möglichen Sondergebiets noch nicht bekannt sind.

 

Gleichwohl konnte Herr Bleeker den Anwesenden vermitteln, dass in der Nähe eines ASB’s (Allgemeiner Siedlungsbereich) die Ausweisung eines Sondergebiets mit einer überwiegenden Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ durchaus realisierbar ist.

Eine entsprechende Änderung auf dem Gebiet der ehemaligen Löwensafari wäre die Bezirksregierung nicht mehr bereit, mit zu tragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Selfkant beauftragt den Bürgermeister, mit dem Anbieter einen entsprechenden Pachtvertrag Zwecks Durchführung einer Abgrabung auf dem Gebiet der ehemaligen Löwensafari – beschränkt auf das Gebiet des Vorhaben- und Erschließungsplan 6/98 - unter Berücksichtigung aller im  Sachverhalt definierten Vorgaben zum Abschluss vorzubereiten und alle notwendigen Schritte, die für eine Umsetzung des Vorhaben erforderlich sind, zu betreiben. Im Parallelverfahren dazu ist der Vorhaben- und Erschließungsplan 6/98 zurück zu nehmen.