Betreff
Überarbeitung der Richtlinien der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen
Vorlage
015/2006
Art
Sitzungsvorlage alt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 23.03.2006 eine Änderung der o. g. Richtlinien.

 

Mit dieser Änderung ist gleichzeitig eine Erhöhung der Vereinszuschüsse für das Jahr 2006 vorgesehen. Der Antrag ist der Einladung als Anlage beigefügt.

 

Durch die beabsichtigte Änderung würden sich für das Jahr 2006 Mehrausgaben in Höhe von 5.190,-- € ergeben. Unter Berücksichtigung der bereits in den Haushalt eingeflossenen und nur über die Rücklage zu finanzierenden zusätzlichen 10.000 €

ergibt sich eine zusätzliche Belastung in Höhe von insgesamt 15.190,-- €.

 

Um den Ausschussmitgliedern die besondere Problematik der Deckung durch Rücklagenentnahme zu verdeutlichen wird an dieser Stelle die Verfügung des

RP vom 18.11.2005  zum Haushalt 2006 auszugsweise wiedergegeben:

 

„Ich bin mir bewusst, dass ich das Amt des Regierungspräsidenten in einer schweren Zeit angetreten habe. Mit großer Sorge sehe ich insbesondere die Entwicklung der kommunalen Haushalte. Den meisten Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk geht es so schlecht wie noch nie.

…..Angesichts der desatrösen Haushaltslage in vielen Kommunen muss jede vorhandene kostenverursachende Aufgabe auf den Prüfstand. Es gilt hier, sich unter Umständen auch von lieb gewonnenen Serviceleistungen zu verabschieden. Deshalb fordere ich alle Verantwortlichen in den Kommunen auf, im Rahmen einer Aufgabenkritik kostenträchtige Entscheidungen nur zu treffen, wenn diese von der Sache her unabweisbar sind oder dadurch eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Situation erreicht werden kann. Dies sollte auch schon dann Richtschnur sein, wenn die Kommune noch nicht im Nothaushaltrecht ist.

….2. Einen strengen Prüfungsmaßstab bitte ich, weiterhin auch anzulegen, wenn der Verwaltungshaushalt von Gebietkörperschaften nur durch Rückzuführungen aus dem Vermögenshaushalt ausgeglichen wird. Die betroffenen Kommunen haben in diesen Fällen den Nachweis zu führen, dass alle Spar- und Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft sind (§ 22 Abs. 3 GemHVO a.F.). Zu diesem Zweck ist zusammen mit den Haushaltsunterlagen eine Übersicht über die freiwilligen Leistungen der Kommune vorzulegen.   …..Außerdem bitte ich gesondert auf die o.a. Problematik bei wiederholten Rückzuführungen einzugehen.“


Anlagen:

 

Antrag der CDU-Fraktion vom 23.03.2006.


Beschlussvorschlag:

 

Wegen fehlender Haushaltsmittel im Jahre 2006 wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag auf Änderung der Richtlinien abzulehnen.


Finanzielle Auswirkungen

Vermögens/Verwaltungshaushalt

Haushaltsmittel zur Verfügung

Abwicklung über Haushaltsstelle