Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 18.10.2023 beantragt der
Verein „Fit und Bewegt“ e.V. den Eintrag ins Vereinsregister der Gemeinde
Selfkant und gleichzeitig die Gewährung einer jährlichen Vereinsbeihilfe. Der
Antrag ist als Anlage beigefügt. Der Auszug aus dem Vereinsregister liegt vor.
Der Verein „Fit und Bewegt“ e.V. teilt mit,
dass er zur Zeit 36 Mitglieder zählt. 20 Personen in einer Damengruppe und 16
Personen in einer Männergruppe. Das Alter liegt zwischen 68 und 89 Jahren. Die
Gruppen nutzen die gemeindeeigene Turnhalle und zahlen dafür die entsprechenden
Benutzungsgebühren.
Gemäß Punkt 1.2 der Richtlinien der Gemeinde
Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und Jugendgruppen sind
Vereine im Sinne der Richtlinie alle Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde
Selfkant haben, regelmäßig praktische Vereins- und Jugendarbeit leisten und
deren Mitglieder überwiegend in der Gemeinde Selfkant wohnen. Diese Kriterien
treffen auf den Verein „Fit und Bewegt“ e.V. zu. Bei positiver Auslegung der
Richtlinie ist der Verein gemäß 2.2 förderungsfähig. Die derzeitige Richtlinie
der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Beihilfen an Vereine und
Jugendgruppen ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Förderwürdigkeit des Vereins „Fit und Bewegt“ e.V. wird anerkannt.
Dem Verein wird eine jährliche Beihilfe in Höhe von 75,00 € gewährt.
Finanzielle Auswirkungen |
ja |
Anlagevermögen |
nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
ja |
Abwicklung über Produkt |
42100 |