Betreff
Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Begleitung zum "Tag der Deutschen Einheit 2024" in Schwerin
Vorlage
155/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 05.04.2024 beantragt der Musikverein „St. Martinus“ Schalbruch e.V. die Gewährung eines Zuschusses zur Begleitung der Gemeinde Selfkant zum Tag der Deutschen Einheit 2024 am 3. Oktober 2024 in Schwerin. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Musikverein teilt mit, dass sich die geschätzten Kosten auf mehr als 11.000 € (insbesondere Bus- und Hotelkosten) belaufen. Trotz eines Eigenanteils der Mitfahrenden werde die Vereinskasse in diesem Zusammenhang mit einem maßgeblichen Betrag belastet werden. Es werden voraussichtlich 27 Erwachsene, die nicht alle Mitglied im Verein sind bzw. nicht in der Gemeinde Selfkant wohnen, am Besuch teilnehmen. Um den gemeinnützigen Verein dabei finanziell zu entlasten, beantragt der Verein, die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Partnerschaftsbesuchen von Vereinen und Jugendgruppen entgegenkommend auszulegen und einen Zuschuss für sämtliche beim Partnerschaftsbesuch unterstützende Teilnehmer zu gewähren.

 

Gemäß der Richtlinie der Gemeinde Selfkant über die Gewährung von Zuschüssen zu Partnerschaftsbesuchen von Vereinen und Jugendgruppen in Görlitz, List auf Sylt und Oberstdorf erhalten Vereine einen Zuschuss von 30 € pro erwachsenen Teilnehmer und 40 € pro jugendlichen Teilnehmer. Der Zuschuss soll 1.250 € nicht überschreiten. Ein Zuschuss wird nur für Mitglieder des Vereins, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Selfkant haben, gewährt.

 

Vor Auszahlung des Zuschusses sind der Verwaltung im Anschluss eine Teilnehmerliste aus der die Geburtsdaten und Wohnorte der Teilnehmer hervorgehen sowie ein Pressebericht mit Fotos als Nachweis zur Verfügung zu stellen. Die Begleitung zum „Tag der Deutschen Einheit“ wurde in den letzten Jahren analog zum Partnerschaftsbesuch bezuschusst.

 


Beschlussvorschlag:

Über den Antrag ist zu beraten und zu entscheiden.

 


Finanzielle Auswirkungen

ja

Anlagevermögen

nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

ja

Abwicklung über Produkt

5750