Betreff
11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren über die Benutzung der Friedhöfe im Gemeindegebiet Selfkant (Friedhofsgebührensatzung)
Vorlage
152/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

Um die neu eingeführte Bestattungsart abrechnen zu können, ist diese in die Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen. Diese und die weiteren Gebühren sollen mit der 11. Änderungssatzung beschlossen werden.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat bei der letzten Prüfung u.a. das Friedhofswesen in der Gemeinde Selfkant geprüft.

Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandene Matrix über die Kostenverteilung überarbeitet und differenzierter gestaltet werden solle. Die Rechtsprechung erlaubt für die Kostenverteilung eine Vielzahl von Möglichkeiten, solange die wesentlichen Prinzipien der Gebührenkalkulation berücksichtigt werden. Neben Laufzeit und Fläche kann auch eine Gewichtung je Nutzungsfall berücksichtigt werden, um eine Gebührenspreizung zu verringern. Die Gräber bieten jedoch unabhängig von der Fläche unterschiedliche Vorteile. Diese Vorteile können bewertet werden und über Äquivalenzziffern mit in die Berechnung der Gebührensätze einfließen. Beispiele für derartige Vorteile sind die Verlängerungsmöglichkeit von Wahlgräbern, die Pflege der Grabstelle durch die Kommune, die Auswahlmöglichkeit der Position der Grabstelle und eine gute Zugänglichkeit über zentrale Wege.

 

Die einzelnen Bestattungsarten wurden in neue Äquivalenzzifferntabellen nach Flächenverbrauch und Vorteil bewertet und dann in einer weiteren Tabelle zusammengefasst und ins Verhältnis gesetzt (die Äquivalenzzifferntabellen sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt).

Daraus errechnen sich nun die neuen Tarife für die Zuteilungs- und Nutzungsrechte der einzelnen Bestattungsarten.

 

Die Gebühren für die Grabherstellung sind ebenfalls neu berechnet worden, da die Stundesätze Bauhof und die Kosten beim Subunternehmer sich geändert haben (siehe Anlagen 3). Die Gebührensätze im Tarif sind auf 10 € gerundet.

 

Der kalkulierte Gebührenhaushalt und die Bestattungsstatistik sind in der Anlage 4 zu finden.   

 

Die zu beschließende Änderungssatzung mit dem neuen Gebührentarif ist in der Anlage 5 abgebildet. Eine Gegenüberstellung des alten zum neuen Tarifs siehe Anlage 6.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren über die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Selfkant (Friedhofsgebührensatzung).

 


Finanzielle Auswirkungen

Ja

Anlagevermögen

Nein

Haushaltsmittel zur Verfügung

Ja

Abwicklung über Produkt

5530