Sachverhalt:
Um die neu eingeführte Bestattungsart
abrechnen zu können, ist diese in die Friedhofsgebührensatzung aufzunehmen.
Diese und die weiteren Gebühren sollen mit der 11. Änderungssatzung beschlossen
werden.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt NRW hat bei der letzten Prüfung u.a. das Friedhofswesen
in der Gemeinde Selfkant geprüft.
Dabei wurde darauf hingewiesen, dass die vorhandene Matrix über die
Kostenverteilung überarbeitet und differenzierter gestaltet werden solle. Die Rechtsprechung erlaubt für die Kostenverteilung eine Vielzahl von
Möglichkeiten, solange die wesentlichen Prinzipien der Gebührenkalkulation
berücksichtigt werden. Neben Laufzeit und Fläche kann auch eine Gewichtung je
Nutzungsfall berücksichtigt werden, um eine Gebührenspreizung zu verringern.
Die Gräber bieten jedoch unabhängig von der Fläche unterschiedliche Vorteile.
Diese Vorteile können bewertet werden und über Äquivalenzziffern mit in die
Berechnung der Gebührensätze einfließen. Beispiele für derartige Vorteile sind
die Verlängerungsmöglichkeit von Wahlgräbern, die Pflege der Grabstelle durch
die Kommune, die Auswahlmöglichkeit der Position der Grabstelle und eine gute
Zugänglichkeit über zentrale Wege.
Die einzelnen Bestattungsarten wurden in
neue Äquivalenzzifferntabellen nach Flächenverbrauch und Vorteil bewertet und
dann in einer weiteren Tabelle zusammengefasst und ins Verhältnis gesetzt (die
Äquivalenzzifferntabellen sind in den Anlagen 1 und 2 dargestellt).
Daraus errechnen sich nun die neuen Tarife
für die Zuteilungs- und Nutzungsrechte der einzelnen Bestattungsarten.
Die Gebühren für die Grabherstellung sind
ebenfalls neu berechnet worden, da die Stundesätze Bauhof und die Kosten beim
Subunternehmer sich geändert haben (siehe Anlagen 3). Die Gebührensätze im
Tarif sind auf 10 € gerundet.
Der kalkulierte Gebührenhaushalt und die
Bestattungsstatistik sind in der Anlage 4 zu finden.
Die zu
beschließende Änderungssatzung mit dem neuen Gebührentarif ist in der Anlage 5
abgebildet. Eine Gegenüberstellung des alten zum neuen Tarifs siehe Anlage 6.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung
über die Erhebung von Gebühren über die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde
Selfkant (Friedhofsgebührensatzung).
Finanzielle Auswirkungen |
Ja |
Anlagevermögen |
Nein |
Haushaltsmittel zur
Verfügung |
Ja |
Abwicklung über Produkt |
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