Betreff
Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH über die NEW AG und die NEW Re GmbH an der BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG
Vorlage
149/2024
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Durch die Einbindung der Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW AG.

 

Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:

 

Kreis Heinsberg                rd.  4,50 %

Stadt Geilenkirchen                       rd.  0,83 %

Stadt Übach-Palenberg rd.  0,76 %

Stadt Hückelhoven                         rd.  0,69 %

Stadt Wassenberg                          rd.  0,45 %

Stadt Heinsberg                               rd.  0,38 %

Stadt Erkelenz                  rd.  0,37 %

Gemeinde Gangelt                         rd.  0,32 %

Gemeinde Selfkant                        rd.  0,27 %

Gemeinde Waldfeucht rd.  0,27 %

Stadt Wegberg                 rd.  0,09 %

Gemeinde Niederkrüchten         rd.  0,02 %

zusammen                                        rd.   8,95 %

 

 

 

Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.

 

Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.

 

 

Es handelt sich um ein Windprojekt im Birgeler Wald in Wassenberg. Die aktuelle Parkkonfiguration sieht vier Windenergieanlagen (WEA) des weltweit tätigen Herstellers General Electric, Typ GE 5.3-158, vor. Der Vorhabenträgerin, die BMR-Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG, wurde mit Datum vom 25.01.2023 die Genehmigung erteilt, die WEA zu errichten. Hinsichtlich des Anlagentyps ist derzeit angedacht, die Parkkonfiguration auf eine GE 5.5-158 anzupassen. Diese Anpassung führt nochmals zu wirtschaftlichen Vorteilen und müsste lediglich durch eine sog. Änderungsanzeige der Genehmigungsbehörde kommuniziert werden. Die voraussichtliche Inbetriebnahme ist Ende des Jahres 2025 vorgesehen.

 

Dieses Windprojekt ist Teil einer Kooperation zwischen dem Projektentwickler BMR-Gruppe und der NEW Re GmbH.

 

Die BMR-Gruppe ist ein in Geilenkirchen ansässiger Projektentwickler, mit dem die NEW Re GmbH eine langjährige und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung pflegt. Bestandteil der Kooperation ist die grundsätzliche monetäre Risikoteilung bei der Projektentwicklung. Darüber hinaus deckt die BMR-Gruppe den Großteil der Entwicklungsleistungen in diesem Projekt ab. In diesem Zusammenhang hat die NEW Re GmbH die Option auf eine Übernahme von 50% des Projektes. Die Bewertung erfolgt zu Selbstkosten, so dass keine Marge eines Projektentwicklers anfällt.

 

Genese des Projektes

 

2015                                     erste Planung und Antragstellung

 

2016                                     FNP-Änderung der Stadt Wassenberg

 

2017                                     Genehmigungsbehörde fordert Brandschneisen und Löschteiche für die Waldstandorte (zuständige Brandschutzdienststelle hält Forderung für unbegründet)

 

2018                                     Tausch des Anlagentyps

 

30.10.2019                         dem BImSchG-Antrag wurde die Vollständigkeit bescheinigt, damit Beginn des offiziellen Verfahrens nach BImSchG

 

2019/2020                         wegen mehrfacher Verfahrensfehler wurde die Offenlage verspätet ab dem 15.01.2020 durchgeführt

 

Mai 2020                            geplanter Erörterungstermin, wegen aufwendiger Erstellung einer Synopse der Einwendungen wurde der Erörterungstermin mehrfach verschoben

 

Januar 2021                       Onlinekonsultation wurde coronabedingt als Ersatz eines Erörterungs-termins durchgeführt

 

 

September 2021              Erhalt des Ablehnungsbescheides

Die Projektpartner BMR und NEW Re GmbH sprechen sich für eine Verpflichtungsklage gegen den Kreis Heinsberg auf Genehmigung aus und reichen am 27.09.2021 Klage vor dem OVG Münster ein

 

März 2022                          Osterpaket der Bundesregierung: “Der Ausbau erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.” Windkraftanlagen im Wald und in Landschaftsschutz-gebieten werden ausdrücklich zugelassen

 

September 2022             Einigung mit der Genehmigungsbehörde (Kreis Heinsberg). BMR/NEW Re GmbH ergänzen ihren Genehmigungsantrag im Lauf des Monats Oktober, indem zusätzliche forstliche Kompensationsmaßnahmen zur Stärkung der Biotopvernetzungsfunktion vorgesehen werden

 

25.01.2023                         Erteilung der BImSchG-Genehmigung durch den Kreis Heinsberg

 

06.02.2023                         Erledigung des Klageverfahrens vor dem OVG Münster

 

14.04.2023                         Bekanntmachung und Offenlegung der erteilten Genehmigung

 

12.06.2023                         Einreichung einer Klage durch den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.

 

24.10.2023                         Vor-Ort-Begehung in Wassenberg und Wegberg der Immissionspunkte sowie der WEA-Standorte, TN: Richter (OVG Münster), Kläger (NaBu), Beklagte (Kreis Heinsberg als Genehmigungsbehörde), BMR als Vorhabenträgerin und NEW Re GmbH als Kooperationspartnerin

 

22.12.2023                         Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs vor dem OVG in Münster zwischen dem NABU, dem Kreis Heinsberg und BMR

 

Die NEW Re GmbH wird 50 % der Kommanditanteile an der BMR-Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG von den bisherigen Gesellschaftern übernehmen, die NEW Windenergie Verwaltung als weitere Komplementärin platzieren und die BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG mit Eigenkapital in Höhe von rd. 3 Mio. € ausstatten. Geplant ist, dass jeder Kommanditist 50 % seines Kommanditanteils an die NEW Re GmbH überträgt. Die Ausstattung erfolgt voraussichtlich im Jahr 2024.

 

Mittel- bis langfristig wird von der NEW durch die Beteiligung mit Gewinnen bei der NEW Re gerechnet. Diese können über die Beteiligungskette der Kreiswerke Heinsberg GmbH zugutekommen. Die Höhe dieser Effekte lässt sich derzeit nicht beziffern.

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO bedarf es hinsichtlich des Beitritts der NEW Re GmbH in die BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG der  vorherigen Zustimmung des Kreistages.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Dem Beitritt der NEW Re GmbH in die BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG und der Übernahme von 50 % der Kommanditanteile an der BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG, die die BMR Umwelt GmbH, die Björn Schlun Holding GmbH sowie Herr Dirk Schlun halten, zu einem Nennbetrag von 500 € wird zugestimmt.

 

2.    Die Vertreter des Kreises in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden ermächtigt, dem Beitritt zuzustimmen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Nein

Anlagevermögen

Ja

Haushaltsmittel zur Verfügung

     

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