Sachverhalt:
Durch die Einbindung der
Kreiswerke Heinsberg GmbH (KWH) in das NEW Holding-Modell zum 01.01.2015 sind
die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg, kreisangehörige Kommunen des
Kreises Heinsberg und die Gemeinde Niederkrüchten aus dem Kreis Viersen) an der
NEW Kommunalholding GmbH beteiligt. Die KWH ist nach Beitritt der
Stadtentwicklungsgesellschaft Grevenbroich GmbH zu 15,57 % an der NEW
Kommunalholding GmbH beteiligt. Diese Holding wiederum hält 57,5 % an der NEW
AG.
Somit ergeben sich für die KWH-Gesellschafter die folgenden prozentualen mittelbaren Beteiligungen an der NEW AG:
Kreis Heinsberg rd. 4,50 %
Stadt Geilenkirchen rd. 0,83 %
Stadt Übach-Palenberg rd. 0,76 %
Stadt Hückelhoven rd. 0,69 %
Stadt Wassenberg rd. 0,45 %
Stadt Heinsberg rd. 0,38 %
Stadt Erkelenz rd. 0,37 %
Gemeinde Gangelt rd. 0,32 %
Gemeinde Selfkant rd. 0,27 %
Gemeinde Waldfeucht rd. 0,27 %
Stadt Wegberg rd. 0,09 %
Gemeinde Niederkrüchten rd.
0,02 %
zusammen rd. 8,95 %
Trotz dieser eher geringfügigen Beteiligungen der einzelnen Gesellschafter ergeben sich hieraus weitere Konsequenzen, u.a. bei der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft.
Nach den kommunalrechtlichen Vorschriften bedarf es hierzu entsprechender Beschlüsse der Räte bzw. des Kreistages, wie aus § 41 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) und § 26 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) folgt.
Es handelt sich um ein Windprojekt im Birgeler Wald in Wassenberg. Die
aktuelle Parkkonfiguration sieht vier Windenergieanlagen (WEA) des weltweit
tätigen Herstellers General Electric, Typ GE 5.3-158, vor. Der
Vorhabenträgerin, die BMR-Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG, wurde mit
Datum vom 25.01.2023 die Genehmigung erteilt, die WEA zu errichten.
Hinsichtlich des Anlagentyps ist derzeit angedacht, die Parkkonfiguration auf
eine GE 5.5-158 anzupassen. Diese Anpassung führt nochmals zu wirtschaftlichen
Vorteilen und müsste lediglich durch eine sog. Änderungsanzeige der
Genehmigungsbehörde kommuniziert werden. Die voraussichtliche Inbetriebnahme
ist Ende des Jahres 2025 vorgesehen.
Dieses Windprojekt ist Teil einer Kooperation zwischen dem
Projektentwickler BMR-Gruppe und der NEW Re GmbH.
Die BMR-Gruppe ist ein in Geilenkirchen ansässiger
Projektentwickler, mit dem die NEW Re GmbH eine langjährige und vertrauensvolle
Geschäftsbeziehung pflegt. Bestandteil der Kooperation ist die grundsätzliche
monetäre Risikoteilung bei der Projektentwicklung. Darüber hinaus deckt die
BMR-Gruppe den Großteil der Entwicklungsleistungen in diesem Projekt ab. In
diesem Zusammenhang hat die NEW Re GmbH die Option auf eine Übernahme von 50%
des Projektes. Die Bewertung erfolgt zu Selbstkosten, so dass keine Marge eines
Projektentwicklers anfällt.
Genese des Projektes
2015 erste Planung und
Antragstellung
2016 FNP-Änderung der Stadt Wassenberg
2017
Genehmigungsbehörde fordert
Brandschneisen und Löschteiche für die Waldstandorte (zuständige
Brandschutzdienststelle hält Forderung für unbegründet)
2018 Tausch des Anlagentyps
30.10.2019
dem BImSchG-Antrag wurde die
Vollständigkeit bescheinigt, damit Beginn des offiziellen Verfahrens nach
BImSchG
2019/2020
wegen mehrfacher
Verfahrensfehler wurde die Offenlage verspätet ab dem 15.01.2020 durchgeführt
Mai
2020 geplanter Erörterungstermin,
wegen aufwendiger Erstellung einer Synopse der Einwendungen wurde der
Erörterungstermin mehrfach verschoben
Januar 2021 Onlinekonsultation wurde
coronabedingt als Ersatz eines Erörterungs-termins durchgeführt
September 2021 Erhalt des
Ablehnungsbescheides
Die Projektpartner BMR und NEW
Re GmbH sprechen sich für eine Verpflichtungsklage gegen den Kreis Heinsberg
auf Genehmigung aus und reichen am 27.09.2021 Klage vor dem OVG Münster ein
März 2022 Osterpaket der
Bundesregierung: “Der Ausbau erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen
Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit.” Windkraftanlagen im Wald und
in Landschaftsschutz-gebieten werden ausdrücklich zugelassen
September 2022 Einigung mit der Genehmigungsbehörde (Kreis Heinsberg).
BMR/NEW Re GmbH ergänzen ihren Genehmigungsantrag im Lauf des Monats Oktober,
indem zusätzliche forstliche Kompensationsmaßnahmen zur Stärkung der
Biotopvernetzungsfunktion vorgesehen werden
25.01.2023 Erteilung der
BImSchG-Genehmigung durch den Kreis Heinsberg
06.02.2023 Erledigung des Klageverfahrens
vor dem OVG Münster
14.04.2023 Bekanntmachung und Offenlegung
der erteilten Genehmigung
12.06.2023 Einreichung einer Klage durch
den Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.
24.10.2023 Vor-Ort-Begehung in Wassenberg
und Wegberg der Immissionspunkte sowie der WEA-Standorte, TN: Richter (OVG
Münster), Kläger (NaBu), Beklagte (Kreis Heinsberg als Genehmigungsbehörde),
BMR als Vorhabenträgerin und NEW Re GmbH als Kooperationspartnerin
22.12.2023 Abschluss eines gerichtlichen
Vergleichs vor dem OVG in Münster zwischen dem NABU, dem Kreis Heinsberg und
BMR
Die NEW Re GmbH wird 50 % der Kommanditanteile an der BMR-Windenergie
Wassenberg GmbH & Co. KG von den bisherigen Gesellschaftern übernehmen, die
NEW Windenergie Verwaltung als weitere Komplementärin platzieren und die BMR
Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG mit Eigenkapital in Höhe von rd. 3
Mio. € ausstatten. Geplant ist, dass jeder Kommanditist 50 % seines
Kommanditanteils an die NEW Re GmbH überträgt. Die Ausstattung erfolgt
voraussichtlich im Jahr 2024.
Gemäß § 108 Abs. 6 lit a GO NRW i.
V. m. § 53 Abs. 1 KrO
bedarf es hinsichtlich des Beitritts der NEW Re
GmbH in die BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG der vorherigen Zustimmung des Kreistages.
Beschlussvorschlag:
- Dem Beitritt der NEW Re
GmbH in die BMR Windenergie Wassenberg GmbH & Co. KG und der
Übernahme von 50 % der Kommanditanteile an der BMR Windenergie Wassenberg
GmbH & Co. KG, die die BMR Umwelt GmbH, die Björn Schlun Holding GmbH sowie
Herr Dirk Schlun halten, zu einem Nennbetrag von 500 € wird zugestimmt.
2. Die Vertreter des
Kreises in den Gremien der Kreiswerke GmbH und des NEW-Konzerns werden
ermächtigt, dem Beitritt zuzustimmen.